
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Firmengründung
- Steuerstrukturierung

Standortprofil
Malta bietet erhebliche steuerliche Vorteile innerhalb der EU. Damit eine Malta-Struktur funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir erklären, worauf es ankommt - und wann Malta nicht die richtige Wahl ist.
Faktenbasierte Einordnung · Seit 2013 auf Malta
Stand: Oktober 2026
Malta kombiniert eine effektive Körperschaftsteuer von 5 % mit aktiven DBAs im gesamten DACH-Raum, voller EU-Mitgliedschaft und englischsprachigen Behördenprozessen. Malta ist allerdings kein Nullsteuer-Standort: Die 5 Prozent sind kein Automatismus, sondern das Ergebnis eines rechtlich einwandfreien Verfahrens. Diese Seite ordnet die Fakten ein und zeigt, für wen Malta die richtige Wahl ist - und wann nicht.
Eckdaten
Malta ist EU-Mitglied mit voller Binnenmarktzugehörigkeit. Für Unternehmer, die Geschäfte im europäischen Raum betreiben, bedeutet das: Dienstleistungsfreiheit, regulatorische Anerkennung und ein Rechtsrahmen, der dem deutschen Finanzamt vertraut ist. Malta hat aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Maltesisch und Englisch sind Amtssprachen. Alle Behördenprozesse, Verträge und Steuererklärungen laufen auf Englisch. Direktflüge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dauern 2-3 Stunden. Die Lebenshaltungskosten sind moderat: niedriger als München, vergleichbar mit südeuropäischem Niveau.
Handels-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen ohne eigenes geistiges Eigentum profitieren in Malta von einem klaren Steuervorteil ohne branchenspezifische Einschränkungen. Unternehmer im Gaming-, Fintech- oder Finanzdienstleistungssektor finden in Malta ein eingespieltes regulatorisches Ökosystem. Und wer Substanz tatsächlich vor Ort aufbauen und leben möchte, trifft auf eine etablierte DACH-Community mit deutschsprachiger Beratungsinfrastruktur.

Die effektive Körperschaftsteuer in Malta liegt bei 5 % durch das EU-konforme Refund-System (6/7-Rückerstattung des 35 %-Nominalsatzes). Dieses System ist seit Jahrzehnten etabliert, von der EU-Kommission bestätigt und von der OECD anerkannt. Es ist kein Schlupfloch, sondern ein struktureller Bestandteil des maltesischen Steuersystems.
Die Malta Ltd zahlt 35 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Bei Ausschüttung als Dividende beantragen die Gesellschafter eine Rückerstattung von 6/7 der gezahlten Steuer. Effektiv verbleiben ca. 5 %. Die Erstattung wird nach Antragstellung innerhalb weniger Monate ausgezahlt. Eine Malta Holding hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften und nutzt die Participation Exemption: Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen sind zu 100 % steuerfrei.
Für natürliche Personen, die nach Malta ziehen, gibt es Wohnsitzprogramme mit Pauschalsteuer: das Residence Programme für EU-, EWR- und Schweizer Bürger und das Global Residence Programme für Drittstaatsangehörige. Sie besteuern Auslandseinkünfte, die nach Malta überwiesen werden, mit 15 %, bei einer Mindeststeuer von 15.000 EUR pro Jahr; für ab 2027 beantragte Status steigt sie auf 35.000 EUR. Einkünfte aus Malta selbst, etwa aus einer Tätigkeit vor Ort, werden mit 35 % besteuert. Das FITWI-Regime (Final Income Tax Without Imputation, seit 2025) ist dagegen kein Programm für Privatpersonen, sondern eine Option für Gesellschaften: 15 % endgültige Körperschaftsteuer ohne Erstattung an die Gesellschafter, mit fünf Jahren Bindung. Die Wahl zwischen Non-Dom Status und Wohnsitzprogramm hängt von der individuellen Einkommensstruktur ab und erfordert fachliche Beratung.
Malta erhebt Körperschaftsteuer zum Normalsatz von 35 Prozent. Durch das Imputation System sinkt der effektive Steuersatz auf rund 5 Prozent - allerdings nur bei korrekter Struktur, fristgerechter Antragstellung und Einhaltung sämtlicher Compliance-Pflichten. Fehler bei der Antragstellung oder mangelnde Dokumentation können dazu führen, dass die Rückerstattung verzögert wird oder ganz entfällt.

Aufenthaltstitel: EU-Bürger registrieren sich vor Ort. Drittstaatsangehörige benötigen ein Single Permit oder ein Residency Programme. Die Bearbeitung ist schnell.
Die steuerlichen Vorteile einer Malta-Struktur setzen voraus, dass der Unternehmer oder Gesellschafter seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Malta verlagert. Die häufig zitierte 183-Tage-Regel greift dabei zu kurz: Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der Tage in Malta, sondern die vollständige Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts im Herkunftsland. In Deutschland bedeutet das konkret: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, Aufgabe oder Kündigung der Wohnung, und Verlagerung des sozialen und wirtschaftlichen Schwerpunkts nach Malta.
Um die steuerliche Ansässigkeit auf Malta zu begründen, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nachweisbar nach Malta verlegen. Das bedeutet: Mietvertrag oder Immobilie, tatsächlicher Aufenthalt (in der Regel mehr als 183 Tage pro Jahr) und Abmeldung im DACH-Raum. Geschäftsreisen sind selbstverständlich möglich.


Bankensystem: Solide. EU-reguliert unter MFSA-Aufsicht, Kontoeröffnung planbar und etabliert für DACH-Mandanten. Dazu voller EU-Binnenmarkt-Zugang, SEPA-Banking und über 70 Doppelbesteuerungsabkommen.
Substanzanforderungen: Eine Malta Limited muss wirtschaftliche Substanz am Standort nachweisen. Das bedeutet: ein realer Geschäftssitz mit eigener Bürofläche (kein reines Virtual Office), qualifiziertes Personal vor Ort und Management-Entscheidungen, die nachweislich in Malta getroffen werden. In der Praxis heißt das: Ein Büro, mindestens eine qualifizierte lokale Kraft und dokumentierte Entscheidungsprozesse in Malta sind das Minimum. Die genauen Anforderungen hängen von Branche, Umsatzgröße und Komplexität des Geschäftsmodells ab.
Regulierung und Rechtssicherheit: Führend in Gaming (MGA), Fintech und Blockchain; die MFSA ist international anerkannt. Common-Law-Tradition und zuverlässige Vertragsdurchsetzung. Die DACH-Community ist etabliert: deutschsprachige Beratung, aktive Unternehmer-Community, CSP-Ökosystem.
Laufende Kosten: Jährliche Buchhaltung und Audit, AML-Compliance, Company Secretary Gebühren und regulatorische Abgaben. Bei kleinen Strukturen mit geringem Umsatz können diese Fixkosten einen überproportional großen Anteil der Steuerersparnis aufzehren. Malta lohnt sich typischerweise ab einem jährlichen Gewinn von ca. 100.000 EUR (bei Umzug nach Malta; ohne Umzug ab ca. 250.000 EUR).

Malta eignet sich besonders für Unternehmer mit international ausgerichtetem Geschäftsmodell, die bereit sind, ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Malta zu verlagern und dort wirtschaftliche Substanz aufzubauen. Typische Profile sind: SaaS-Unternehmer mit digitalen Produkten, E-Commerce-Händler mit internationaler Kundschaft, Holding-Gesellschaften mit Beteiligungen in verschiedenen Ländern, professionelle Pokerspieler und Content Creator mit internationalen Einnahmequellen, sowie vermögende Privatpersonen, die von der Remittance-Basis-Besteuerung profitieren möchten.
Malta ist die stabilere Wahl für Unternehmer, die weiterhin Geschäfte im DACH-Raum betreiben, Beteiligungen in Deutschland halten oder regelmäßig im EU-Raum tätig sind. Die aktiven Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schaffen Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedschaft ermöglicht den uneingeschränkten Zugang zum Binnenmarkt. Das Refund-System mit einer effektiven Körperschaftsteuer von 5 % ist seit Jahrzehnten etabliert, EU-konform und von der OECD anerkannt.
Malta ist weniger geeignet für Einzelunternehmer, die ausschließlich im DACH-Markt tätig sind und deren Kunden, Personal und Geschäftstätigkeit vollständig im Herkunftsland verbleiben. Ebenso ist Malta nicht die richtige Wahl für Personen, die eine reine Briefkasten-Gesellschaft ohne tatsächliche Verlagerung suchen, oder für sehr kleine Strukturen, bei denen die Compliance-Kosten die Steuerersparnis aufzehren. Wenn Sie unsicher sind, ob Malta für Ihre Situation geeignet ist, empfehlen wir unseren Malta-QuickCheck - ein kurzer Fragebogen, der Ihre Ausgangssituation einschätzt und eine erste Empfehlung gibt.

Der Umzug nach Malta löst in den meisten europäischen Herkunftsländern eine Wegzugsbesteuerung aus. In Deutschland besteuert § 6 AStG unrealisierte Gewinne auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - als wären die Anteile zum Verkehrswert veräußert worden, obwohl kein Verkauf stattfindet. Die Steuerlast kann erheblich sein; sie kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung und unabhängig vom Zielland. Ein IDW-S1-Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswerts ist in der Regel erforderlich.
Bei der Wegzugsteuer selbst hat Malta seit 2022 keinen Stundungsvorteil mehr gegenüber Drittstaaten; bei einer Rückkehr nach Deutschland innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) entfällt die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen, gleich aus welchem Land. Der Vorteil Maltas liegt im aktiven DBA mit klaren Zuweisungsregeln und in der Rechtssicherheit innerhalb der EU. Und die OECD-Konformität des maltesischen Steuersystems erhöht die Akzeptanz beim deutschen Finanzamt.
Die Planung der Wegzugsbesteuerung sollte 12 bis 24 Monate vor dem geplanten Umzug beginnen. Gestaltungsspielräume bestehen bei der Unternehmensbewertung, der zeitlichen Strukturierung und der Wahl des Steuerstundungsmodells. Wer diese Vorlaufzeit nicht einplant, riskiert unnötig hohe Steuerlasten und Liquiditätsengpässe.
Standortvergleich
Steuersätze, DBA-Abdeckung, EU-Zugang und Substanzanforderungen in der direkten Gegenüberstellung.
Zypern KSt: 15 % vs. Malta effektiv: 5 %. IP Box in beiden Ländern, Maltas Refund branchenneutral.
Portugal KSt: 19 % vs. Malta effektiv: 5 %. NHR beendet, IFICI nur für bestimmte Berufe.
Bulgarien KSt: 10 % vs. Malta effektiv: 5 %. Flat Tax (BG) vs. Refund-System (MT).
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielmärkte und Ihre steuerliche Ausgangslage im Herkunftsland. Am Ende steht eine klare Empfehlung.
Gemeinsam entwerfen wir die optimale Gesellschaftsstruktur: Holding, operative Gesellschaft, Refund-Setup. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: Gesellschaftsvertrag, Registrierung, Steueranmeldung, Bankkontoeröffnung. Zeitrahmen: 6-8 Wochen.
Organisation des Wohnsitzwechsels: Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldung, Sozialversicherung, Wohnungssuche. Alles aus einer Hand.
Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Refund-Anträge. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen und rechtlichen Fragen.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.

Senior New Business Manager

Tax Transformation Leader


Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Ja, absolut. Malta ist Vollmitglied der EU und unterliegt allen europäischen Regulierungen. Eine korrekt strukturierte Malta-Gesellschaft ist zu 100% legal und steuerkonform. Entscheidend ist die richtige Umsetzung mit echter Substanz vor Ort - genau das gewährleisten wir mit unserer CSP Class C Lizenz.
Die Malta Ltd zahlt 35 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Bei Ausschüttung als Dividende beantragen die Gesellschafter eine Rückerstattung von 6/7 der gezahlten Steuer. Effektiv verbleiben ca. 5 %. Die Erstattung wird nach Antragstellung innerhalb weniger Monate ausgezahlt.
Aufgrund der laufenden Compliance-Kosten (Buchhaltung, Audit, Company Secretary, AML) lohnt sich Malta typischerweise ab einem jährlichen Gewinn von ca. 100.000 EUR (bei Umzug nach Malta; ohne Umzug ab ca. 250.000 EUR). Bei geringeren Gewinnen können die Fixkosten die Steuerersparnis übersteigen. Die genaue Schwelle hängt von der Komplexität des Geschäftsmodells und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen ab.
Nein. Eine verfügbare Wohnung in Deutschland begründet in der Regel einen Wohnsitz im Sinne von § 8 AO und damit unbeschränkte Steuerpflicht. Auch wenn Sie überwiegend in Malta leben, kann das Finanzamt Sie als in Deutschland steuerpflichtig behandeln. Die Wohnung muss vollständig aufgegeben werden - eine Untervermietung oder Nutzung durch Dritte kann im Einzelfall akzeptabel sein, birgt aber Risiken.
Ohne ausreichende wirtschaftliche Substanz riskieren Sie, dass das Finanzamt Ihres Herkunftslandes die Gesellschaft über die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) oder den Ort der Geschäftsleitung dem Herkunftsland zurechnet. Die Folge: Die Malta-Struktur wird steuerlich nicht anerkannt, und die Einkünfte werden im Herkunftsland zum vollen Steuersatz besteuert.
Die reine Firmengründung in Malta dauert 6-8 Wochen. Inklusive Vorbereitung der Wegzugsbesteuerung, Relocation, Bankkonteröffnung und operativem Aufbau sollten Sie mit einem Gesamtzeitraum von 6-12 Monaten rechnen. Die steuerliche Vorausplanung sollte idealerweise 12-24 Monate vor dem geplanten Umzug beginnen.
Nächster Schritt
Unser Team prüft Ihre individuelle Situation und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung - einschließlich der Punkte, an denen Malta möglicherweise nicht die beste Wahl ist.

Roderick Galea
Managing Partner

Nathaniel Borg
Partner




und das Team in Malta

Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).