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Niederlassung

Substanzaufbau Malta

Ob eine Gesellschaft in Malta steuerlich anerkannt wird, entscheidet sich nicht bei der Gründung, sondern daran, wo sie tatsächlich geführt wird. Wir bauen mit Ihnen die Präsenz vor Ort auf, mit der Sie eine Geschäftsleitung in Malta belegen können, und begleiten sie, solange Ihre Gesellschaft besteht.

Substanzaufbau Malta – Was Sie wissen müssen

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Für eine im Ausland eingetragene Gesellschaft kommt es im deutschen Steuerrecht darauf an, wo sie geleitet wird. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung, der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ (§ 10 AO). Trifft die Geschäftsführung ihre laufenden Entscheidungen von einigem Gewicht faktisch in Deutschland, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 KStG), auch wenn sie in Malta registriert ist. Auch wenn die Geschäftsleitung in Malta liegt, kann die Hinzurechnungsbesteuerung greifen: wenn in Deutschland Steuerpflichtige die Gesellschaft beherrschen und sie niedrig besteuerte passive Einkünfte erzielt (§§ 7 und 8 AStG). Ausgenommen sind Einkünfte, für die nachgewiesen wird, dass die Gesellschaft in Malta einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht: mit der dafür erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung vor Ort und mit hinreichend qualifiziertem Personal, das die Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich ausübt (§ 8 Abs. 2 AStG).

Wirtschaftliche Substanz heißt deshalb in der Praxis: Die Gesellschaft arbeitet dort, wo sie ihren Sitz hat. Es gibt ein Büro, Personen mit Entscheidungsbefugnis, Verträge, die in Malta unterzeichnet werden, ein Konto bei einer Bank in Malta und Unterlagen, aus denen hervorgeht, wo die Entscheidungen getroffen wurden. Eine eingetragene Adresse ist gesetzlich vorgeschrieben, belegt aber keine Leitung vor Ort.

Die Leistungen, die Sie für den Substanzaufbau in Malta benötigen, erhalten Sie bei DW&P aus einer Hand und mit einem festen Ansprechpartner: steuerliche Analyse, Serviced Desk, Umzug nach Malta, Arbeitserlaubnisse, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Bankkonto, Buchhaltung und Compliance. Sie beauftragen nur die Leistungen, die Ihre Gesellschaft tatsächlich benötigt. Eines sagen wir Ihnen dabei offen: Die Leitung der Gesellschaft und ihr Kerngeschäft müssen tatsächlich in Malta stattfinden, durch die Gesellschaft selbst. Verwaltung und Infrastruktur können wir übernehmen, die eigentliche Geschäftstätigkeit nicht. Substanz lässt sich aufbauen und dokumentieren, aber nicht ersetzen.

Leistungen

Substanzanalyse
Wir prüfen Geschäftsmodell, Rollen und Entscheidungswege und legen fest, welche Funktionen in Malta angesiedelt sein müssen.
Serviced Desk in Malta
Ein eigener Serviced Desk im Central Business District, voll ausgestattet, mit Meetingräumen und Empfang und ohne Mindestlaufzeit. Eine reine Geschäftsadresse ersetzt das nicht.
Relocation für die Geschäftsleitung vor Ort
Wenn Sie die Gesellschaft selbst von Malta aus führen, begleiten wir Ihren Umzug nach Malta: Wohnsitz, ID-Karte, Steuernummer und Wohnungssuche.
Personal & Lohnabrechnung
Arbeitserlaubnisse für Ihre Mitarbeitenden aus Drittstaaten, Anmeldung bei Jobsplus und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Bankkonto in Malta
Auswahl der passenden Bank, Vorbereitung der KYC-Unterlagen und Begleitung bei der Bankkontoeröffnung.
Buchhaltung und Abschluss in Malta
Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer und die Vorbereitung des Jahresabschlusses mit dem Abschlussprüfer.
Compliance und Gesellschaftsrecht
Laufende Compliance Ihrer Gesellschaft: Fristen, Jahresmeldungen an die Malta Business Registry, Meldungen zum wirtschaftlich Berechtigten und AML-Pflichten.
Dokumentation
Wir dokumentieren Ihre wirtschaftliche Präsenz so, dass Sie bei einer Betriebsprüfung belegen können, dass die Gesellschaft in Malta geleitet wird.

Wer profitiert

  • Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Gesellschaft in Malta gründen und sie von Anfang an so aufstellen wollen, dass die Geschäftsleitung in Malta belegbar ist
  • Gesellschafter einer bestehenden Gesellschaft in Malta, die prüfen lassen wollen, ob deren Substanz zur tatsächlichen Arbeitsweise passt
  • Unternehmer, die mit ihrem Unternehmen nach Malta ziehen und Büro, Wohnsitz und Gesellschaft in einem Schritt ordnen wollen
  • Unternehmensgruppen mit einer maltesischen Tochter- oder Holdinggesellschaft, die Personal und Entscheidungen vor Ort nachweisen müssen
  • Mandanten, deren Geschäftsmodell wächst und deren Substanz mit Umsatz, Personal und Aufgaben Schritt halten soll

Warum DW&P

  • Steuerberatung, Serviced Desk, Relocation, Arbeitserlaubnisse, Lohnabrechnung, Bankkonto, Buchhaltung und Compliance aus einer Hand – mit einem Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt
  • MFSA CSP Class C Lizenz – die höchste Stufe, die Malta vergibt
  • Seit 2013 in Malta aktiv
  • Ihr Büro und Ihre Berater im selben Gebäude im Central Business District
  • Eine ehrliche Einschätzung: Wenn Malta für Ihre Situation nicht passt, sagen wir Ihnen das

Substanzaufbau Malta – Unsere Leistungen

  1. Büro

    Eigenes Büro statt reiner Sitzadresse

  2. Geschäftsleitung

    Entscheidungen nachweisbar in Malta treffen

  3. Personal

    Qualifizierte Mitarbeitende vor Ort

  4. Dokumentation

    Belege dafür, dass die Gesellschaft in Malta geleitet wird

  5. Bankkonto

    Kontoführung in Malta

  6. Buchhaltung

    Laufende Bücher und Abschluss vor Ort

  7. Compliance

    Fristen, Meldungen und AML-Pflichten

  8. Laufende Prüfung

    Substanz, die mit dem Geschäft mitwächst

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Erstgespräch buchen

Substanzaufbau Malta – Unser Vorgehen

  1. 01

    Erstgespräch

    Gespräch über Ihre Situation und die Frage, ob Malta für Sie geeignet ist.

  2. 02

    Substanzanalyse

    Analyse von Geschäftsmodell, Rollen und Entscheidungswegen. Daraus ergibt sich, welche Funktionen in Malta angesiedelt sein müssen.

  3. 03

    Aufbau

    Büro, Umzug, Personal, Bankverbindung und Buchhaltung, aufeinander abgestimmt umgesetzt.

  4. 04

    Dokumentation

    Aufbau und Dokumentation Ihrer wirtschaftlichen Präsenz in Malta.

  5. 05

    Laufende Betreuung

    Buchhaltung, Compliance und Anpassung der Substanz, wenn sich Ihr Geschäft verändert.

Substanzaufbau Malta – Ihre Ansprechpartner

Horst Wickinghoff

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

  • Serviced Desks
  • Firmengründung
Susan Meier

Terminvereinbarung

Susan Meier

Client Relations

Ihre Ansprechpartner

FAQ

Was bedeutet wirtschaftliche Substanz?

Wirtschaftliche Substanz bedeutet, dass eine Gesellschaft dort tatsächlich tätig ist und geleitet wird, wo sie ihren Sitz hat. Finanzverwaltungen achten typischerweise darauf, wo die laufenden Geschäftsführungsentscheidungen fallen, wer sie trifft, wo Verträge unterzeichnet werden, ob es ein eigenes Büro und qualifiziertes Personal gibt und ob ein Konto im Sitzstaat geführt wird. Entscheidend ist das Gesamtbild, nicht ein einzelnes Merkmal.

Reicht eine eingetragene Adresse in Malta?

Nein. Jede maltesische Gesellschaft braucht eine eingetragene Adresse, das ist eine gesellschaftsrechtliche Pflicht. Für die Frage, wo die Gesellschaft geleitet wird, hat die Adresse allein kaum Gewicht. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geführt, kann dort ein Ort der Geschäftsleitung entstehen, etwa im Homeoffice des Geschäftsführers.

Muss ich selbst nach Malta ziehen?

Gesellschaftsrechtlich nicht. Steuerlich kommt es darauf an, wo die Geschäftsführung ihre laufenden Entscheidungen tatsächlich trifft. Führen Sie die Gesellschaft weiterhin von Deutschland aus, liegt die Geschäftsleitung voraussichtlich in Deutschland. In der Regel kommen zwei Wege in Betracht: Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta, oder eine qualifizierte Geschäftsführung in Malta trifft die Entscheidungen tatsächlich selbst. Ein Umzug hat eigene steuerliche Folgen in Deutschland, etwa bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG). Welcher Weg für Sie in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch.

Ist ein lokaler Direktor Pflicht?

Eine maltesische Private Limited Company braucht mindestens einen Direktor, eine Public Company mindestens zwei. Einen Wohnsitz in Malta schreibt das Gesetz nicht vor. Für die Substanz kann ein Direktor in Malta mit echter Entscheidungsbefugnis dennoch sinnvoll sein. Ein Direktor, der nur unterschreibt, was anderswo entschieden wurde, stärkt die Substanz dagegen nicht.

Wie viel Substanz ist genug?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Ausstattung muss zu dem passen, was die Gesellschaft tatsächlich tut: Eine Beratungsgesellschaft mit einem Geschäftsführer braucht anderes als ein Handelsunternehmen mit Lager und Vertrieb. Wichtig ist dabei: Die Kerntätigkeit muss die Gesellschaft mit eigenem Personal ausüben. Wird sie überwiegend an Dritte ausgelagert, liegt keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG vor. Deshalb steht am Anfang die Analyse.

Ich habe bereits eine Gesellschaft in Malta. Können Sie die Substanz prüfen?

Ja. Wir gleichen ab, wie Ihre Gesellschaft tatsächlich arbeitet und was sich belegen lässt, und zeigen, wo Lücken bestehen. Anschließend schließen wir diese Lücken mit den Leistungen, die Ihre Gesellschaft benötigt.

Was passiert, wenn die Finanzverwaltung die Substanz nicht anerkennt?

Liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, ist die Gesellschaft dort mit ihrem gesamten Einkommen körperschaftsteuerpflichtig, in der Regel zusätzlich gewerbesteuerpflichtig. Erkennt die Finanzverwaltung die Geschäftsleitung in Malta an, kann bei einer beherrschten Gesellschaft mit passiven Einkünften dennoch die Hinzurechnungsbesteuerung greifen. Niedrig besteuert ist eine Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 %. Steuererstattungen, die Malta den Gesellschaftern bei einer Ausschüttung gewährt, mindern dabei die Belastung (§ 8 Abs. 5 AStG). Nachzahlungen können dann mehrere Jahre betreffen.

Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?

Im Grundsatz ja. In Österreich ist eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG). Zusätzlich gibt es eine Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die eine österreichische Kapitalgesellschaft beherrscht. Sie entfällt, wenn eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit mit Personal, Ausstattung, Vermögenswerten und Räumlichkeiten nachgewiesen wird (§ 10a KStG). In der Schweiz ist eine ausländische Gesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz liegt (Art. 50 DBG). Die Einzelheiten unterscheiden sich, die Grundfrage bleibt dieselbe: Wo wird die Gesellschaft geleitet?

Mandantenstimmen

Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.

„Herr Wickinghoff beantwortete in dem kostenlosen Erstgespräch alle meine Fragen sehr freundlich und sehr kompetent. Bei seinen Lösungsvorschlägen bedachte er auch ausführlich Alternativen. Dazu gab es kundige Ratschläge aus seiner Erfahrung vor Ort.“

Erstgespräch
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