
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Serviced Desks
- Firmengründung

Niederlassung
Ob eine Gesellschaft in Malta steuerlich anerkannt wird, entscheidet sich nicht bei der Gründung, sondern daran, wo sie tatsächlich geführt wird. Wir bauen mit Ihnen die Präsenz vor Ort auf, mit der Sie eine Geschäftsleitung in Malta belegen können, und begleiten sie, solange Ihre Gesellschaft besteht.
Für eine im Ausland eingetragene Gesellschaft kommt es im deutschen Steuerrecht darauf an, wo sie geleitet wird. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung, der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ (§ 10 AO). Trifft die Geschäftsführung ihre laufenden Entscheidungen von einigem Gewicht faktisch in Deutschland, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 KStG), auch wenn sie in Malta registriert ist. Auch wenn die Geschäftsleitung in Malta liegt, kann die Hinzurechnungsbesteuerung greifen: wenn in Deutschland Steuerpflichtige die Gesellschaft beherrschen und sie niedrig besteuerte passive Einkünfte erzielt (§§ 7 und 8 AStG). Ausgenommen sind Einkünfte, für die nachgewiesen wird, dass die Gesellschaft in Malta einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht: mit der dafür erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung vor Ort und mit hinreichend qualifiziertem Personal, das die Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich ausübt (§ 8 Abs. 2 AStG).
Wirtschaftliche Substanz heißt deshalb in der Praxis: Die Gesellschaft arbeitet dort, wo sie ihren Sitz hat. Es gibt ein Büro, Personen mit Entscheidungsbefugnis, Verträge, die in Malta unterzeichnet werden, ein Konto bei einer Bank in Malta und Unterlagen, aus denen hervorgeht, wo die Entscheidungen getroffen wurden. Eine eingetragene Adresse ist gesetzlich vorgeschrieben, belegt aber keine Leitung vor Ort.
Die Leistungen, die Sie für den Substanzaufbau in Malta benötigen, erhalten Sie bei DW&P aus einer Hand und mit einem festen Ansprechpartner: steuerliche Analyse, Serviced Desk, Umzug nach Malta, Arbeitserlaubnisse, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Bankkonto, Buchhaltung und Compliance. Sie beauftragen nur die Leistungen, die Ihre Gesellschaft tatsächlich benötigt. Eines sagen wir Ihnen dabei offen: Die Leitung der Gesellschaft und ihr Kerngeschäft müssen tatsächlich in Malta stattfinden, durch die Gesellschaft selbst. Verwaltung und Infrastruktur können wir übernehmen, die eigentliche Geschäftstätigkeit nicht. Substanz lässt sich aufbauen und dokumentieren, aber nicht ersetzen.
Eigenes Büro statt reiner Sitzadresse
Entscheidungen nachweisbar in Malta treffen
Qualifizierte Mitarbeitende vor Ort
Belege dafür, dass die Gesellschaft in Malta geleitet wird
Kontoführung in Malta
Laufende Bücher und Abschluss vor Ort
Fristen, Meldungen und AML-Pflichten
Substanz, die mit dem Geschäft mitwächst
Gespräch über Ihre Situation und die Frage, ob Malta für Sie geeignet ist.
Analyse von Geschäftsmodell, Rollen und Entscheidungswegen. Daraus ergibt sich, welche Funktionen in Malta angesiedelt sein müssen.
Büro, Umzug, Personal, Bankverbindung und Buchhaltung, aufeinander abgestimmt umgesetzt.
Aufbau und Dokumentation Ihrer wirtschaftlichen Präsenz in Malta.
Buchhaltung, Compliance und Anpassung der Substanz, wenn sich Ihr Geschäft verändert.

Senior New Business Manager
Wirtschaftliche Substanz bedeutet, dass eine Gesellschaft dort tatsächlich tätig ist und geleitet wird, wo sie ihren Sitz hat. Finanzverwaltungen achten typischerweise darauf, wo die laufenden Geschäftsführungsentscheidungen fallen, wer sie trifft, wo Verträge unterzeichnet werden, ob es ein eigenes Büro und qualifiziertes Personal gibt und ob ein Konto im Sitzstaat geführt wird. Entscheidend ist das Gesamtbild, nicht ein einzelnes Merkmal.
Nein. Jede maltesische Gesellschaft braucht eine eingetragene Adresse, das ist eine gesellschaftsrechtliche Pflicht. Für die Frage, wo die Gesellschaft geleitet wird, hat die Adresse allein kaum Gewicht. Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geführt, kann dort ein Ort der Geschäftsleitung entstehen, etwa im Homeoffice des Geschäftsführers.
Gesellschaftsrechtlich nicht. Steuerlich kommt es darauf an, wo die Geschäftsführung ihre laufenden Entscheidungen tatsächlich trifft. Führen Sie die Gesellschaft weiterhin von Deutschland aus, liegt die Geschäftsleitung voraussichtlich in Deutschland. In der Regel kommen zwei Wege in Betracht: Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta, oder eine qualifizierte Geschäftsführung in Malta trifft die Entscheidungen tatsächlich selbst. Ein Umzug hat eigene steuerliche Folgen in Deutschland, etwa bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG). Welcher Weg für Sie in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch.
Eine maltesische Private Limited Company braucht mindestens einen Direktor, eine Public Company mindestens zwei. Einen Wohnsitz in Malta schreibt das Gesetz nicht vor. Für die Substanz kann ein Direktor in Malta mit echter Entscheidungsbefugnis dennoch sinnvoll sein. Ein Direktor, der nur unterschreibt, was anderswo entschieden wurde, stärkt die Substanz dagegen nicht.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Ausstattung muss zu dem passen, was die Gesellschaft tatsächlich tut: Eine Beratungsgesellschaft mit einem Geschäftsführer braucht anderes als ein Handelsunternehmen mit Lager und Vertrieb. Wichtig ist dabei: Die Kerntätigkeit muss die Gesellschaft mit eigenem Personal ausüben. Wird sie überwiegend an Dritte ausgelagert, liegt keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG vor. Deshalb steht am Anfang die Analyse.
Ja. Wir gleichen ab, wie Ihre Gesellschaft tatsächlich arbeitet und was sich belegen lässt, und zeigen, wo Lücken bestehen. Anschließend schließen wir diese Lücken mit den Leistungen, die Ihre Gesellschaft benötigt.
Liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, ist die Gesellschaft dort mit ihrem gesamten Einkommen körperschaftsteuerpflichtig, in der Regel zusätzlich gewerbesteuerpflichtig. Erkennt die Finanzverwaltung die Geschäftsleitung in Malta an, kann bei einer beherrschten Gesellschaft mit passiven Einkünften dennoch die Hinzurechnungsbesteuerung greifen. Niedrig besteuert ist eine Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 %. Steuererstattungen, die Malta den Gesellschaftern bei einer Ausschüttung gewährt, mindern dabei die Belastung (§ 8 Abs. 5 AStG). Nachzahlungen können dann mehrere Jahre betreffen.
Im Grundsatz ja. In Österreich ist eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG). Zusätzlich gibt es eine Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die eine österreichische Kapitalgesellschaft beherrscht. Sie entfällt, wenn eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit mit Personal, Ausstattung, Vermögenswerten und Räumlichkeiten nachgewiesen wird (§ 10a KStG). In der Schweiz ist eine ausländische Gesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz liegt (Art. 50 DBG). Die Einzelheiten unterscheiden sich, die Grundfrage bleibt dieselbe: Wo wird die Gesellschaft geleitet?
Mandantenstimmen
Malta ist für viele Unternehmer ein interessanter Standort. Besonders häufig wird dabei mit einer effektiven Steuerbelastung von ca. 5 % geworben. Doch wie funktioniert dieses Modell tatsächlich? Kann man eine Firma in Malta gründen, ohne selbst auszuwandern? Und welche steuerlichen Risiken sollten Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen?
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