
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Trademark
- Firmengründung

Spezialmandate
Eine eingetragene EU-Marke schützt Ihre geschäftliche Identität in allen 27 Mitgliedstaaten – mit einer einzigen Anmeldung. Wir begleiten Sie durch den gesamten EUIPO-Prozess, von der strategischen Vorüberlegung bis zur finalen Eintragung und darüber hinaus.
Wer international Geschäfte macht, braucht mehr als einen guten Namen. Ohne eingetragene Marke kann jeder Wettbewerber Ihre Bezeichnung nutzen, verwechslungsfähige Zeichen registrieren oder Sie aus bestimmten Märkten verdrängen. Der Schaden entsteht meist nicht durch aktiven Diebstahl, sondern durch fehlenden Schutz.
Eine EU-Marke beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) bietet Rechtsschutz in allen EU-Mitgliedstaaten – mit einem Antrag, einer Gebühr und einer Registrierung. Das ist deutlich effizienter als 27 einzelne nationale Anmeldungen und schafft eine belastbare Grundlage für Markenlizenzierung, Franchising und die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Verletzungen.
Der Prozess selbst ist formal anspruchsvoll: richtige Klassifizierung nach dem Nizza-System, saubere Antragsformulierung, Überwachung der Einspruchsfrist und Kommunikation mit der Behörde in Alicante. Fehler in der Anmeldung kosten Zeit, Geld und im schlimmsten Fall den Schutz selbst. Wir übernehmen den gesamten Vorgang, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Analyse Ihrer Marke und Empfehlung zur passenden Markenform
Recherche nach verwechslungsfähigen Zeichen vor der Anmeldung
Einordnung Ihrer Waren und Dienstleistungen in die richtigen Klassen
Vollständige EUIPO-Anmeldung in Ihrem Namen
Überwachung der Einspruchsphase und Verteidigung Ihrer Anmeldung
Direkte Abstimmung mit der Behörde in Alicante
Sichere Abwicklung aller Unterlagen und Nachweise
Laufendes Monitoring Ihrer Markenrechte und Verlängerungsfristen
Erstberatung buchen
Analyse Ihrer Markenanforderungen, Prüfung bestehender Rechte und Festlegung der optimalen Vorgehensweise.
Kollisionsprüfung in den EUIPO-Datenbanken und Zuordnung Ihrer Waren und Dienstleistungen nach dem Nizza-System.
Erstellung und Einreichung des vollständigen Markenantrags beim EUIPO, inklusive Gebührenabwicklung.
Begleitung der formalen Prüfung durch das EUIPO. Reaktion auf Beanstandungen und Rückfragen der Behörde.
Überwachung der dreimonatigen Einspruchsfrist. Bei Einsprüchen: Prüfung, Stellungnahme und Verteidigung.
Finale Eintragung Ihrer Marke, Zustellung der Urkunde und Einrichtung der laufenden Fristenüberwachung.

Senior New Business Manager

Head of Client Relations

Junior Partner & Head of Legal
Das hängt von Ihrem Geschäftsgebiet ab. Wenn Sie in mehr als einem EU-Land tätig sind oder tätig werden wollen, ist die EUIPO-Marke in der Regel die kosteneffizientere Lösung. Bei rein nationalem Geschäft kann eine nationale Anmeldung ausreichen. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihre Situation sinnvoll ist.
Im Regelfall vier bis sechs Monate – vorausgesetzt, es gibt keine Beanstandungen oder Einsprüche. Bei Einsprüchen kann sich das Verfahren verlängern. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Ja. Wortmarke, Bildmarke, Formmarke oder Kombinationsmarken können parallel oder nacheinander registriert werden. Wir empfehlen eine abgestimmte Strategie, die Ihren tatsächlichen Schutzbedarf abdeckt.
Wir übernehmen die Verteidigung im Einspruchsverfahren. Das umfasst die Prüfung der Einspruchsgründe, die Erstellung einer Stellungnahme und die Kommunikation mit dem EUIPO. In vielen Fällen lässt sich ein Einspruch entkräften oder durch Anpassung der Klassifikation lösen.
Die EUIPO-Grundgebühr für eine Klasse liegt bei 850 Euro. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich. Hinzu kommen unsere Beratungs- und Bearbeitungsgebühren. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht für Ihren konkreten Fall.
Ja. Eine EU-Marke kann nach fünf Jahren Nichtbenutzung auf Antrag gelöscht werden. Wir informieren Sie über die Nutzungsanforderungen und helfen bei der Dokumentation, falls Ihre Benutzung angezweifelt wird.
Mandantenstimmen
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