
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Firmengründung
- Relocation
- Vermögensschutz

Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft in Malta ist ein entscheidender Schritt für internationale Unternehmer und Investoren. Wir begleiten Sie von der strategischen Planung bis zur laufenden Betreuung – für rechtliche Sicherheit, steuerliche Effizienz und eine tragfähige Unternehmensstruktur.
Seit 2013 · CSP Class C · 6–8 Wochen
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Malta bietet niedrige Steuersätze, eine stabile rechtliche Umgebung und vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Entscheidend für nachhaltigen Erfolg ist allerdings nicht die Gründung selbst, sondern eine strukturierte Planung, echte wirtschaftliche Substanz und laufende Compliance.
Unser Service richtet sich an Unternehmer und Investoren, die eine solide, steuerlich durchdachte Struktur aufbauen wollen. Wir kümmern uns um alle Schritte – von der Beratung über die rechtliche Umsetzung bis zur laufenden Betreuung. Damit Ihre Gesellschaft nicht nur auf dem Papier existiert, sondern langfristig tragfähig ist.
Ob EU-Holding, operative Gesellschaft oder Gründungsstruktur für ortsunabhängige Geschäftsmodelle: Wir stellen sicher, dass Ihre Gesellschaft den Anforderungen maltesischer und europäischer Regulierung entspricht – von Anfang an.
Analyse Ihrer Ziele und optimaler Aufbau Ihrer Gesellschaft
Beratung zur passenden Gesellschaftsform und steuerlichen Gestaltung
Überprüfung aller rechtlichen und steuerlichen Anforderungen
Erstellung aller Unterlagen und Eintragung beim Handelsregister
Bereitstellung einer registrierten Geschäftsadresse in Malta
Unterstützung bei Steuerregistrierung, Kontoeröffnung und Meldungen
Fristenmanagement, Reporting und fortlaufende Compliance-Unterstützung
Unsere Berater analysieren Ihre Situation und zeigen den optimalen Weg - persönlich und kostenfrei.
Analyse Ihrer Ziele und Planung der optimalen Gesellschaftsstruktur. Immer kostenfrei.
Prüfung aller Voraussetzungen und relevanten Dokumente nach EU- und maltesischem Recht.
Erstellung und Einreichung aller Gründungsunterlagen beim Handelsregister.
Eintragung Ihrer Gesellschaft und Bereitstellung einer Geschäftsadresse.
Koordination mit Steuerbehörden und Unterstützung bei der Kontoeröffnung.
Fortlaufende Beratung, Fristenüberwachung und Compliance-Sicherung.

Senior New Business Manager

Business Development Manager

Head of Client Relations
Ja. Malta bietet eine klare rechtliche Grundlage für Kapitalgesellschaften und einen der niedrigsten effektiven Körperschaftssteuersätze in der EU. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist allerdings eine echte wirtschaftliche Substanz vor Ort.
Eine registrierte Adresse ist Pflicht. Ein lokaler Geschäftsführer ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zur Erfüllung der Substanzanforderungen sinnvoll sein.
Ja. Es können zusätzliche Dokumente wie beglaubigte Passkopien oder Legalisationen erforderlich sein. Wir koordinieren den gesamten Vorgang.
Ja. Unser Servicepaket umfasst Buchhaltung, Steuerberatung und jährliche Compliance-Unterstützung. Sie müssen sich nicht um mehrere Dienstleister kümmern.
Besonders für Beteiligungsstrukturen innerhalb der EU. Wir beraten Sie zu steuerlichen Vorteilen, Dividendenstrategien und Exit-Szenarien.
Wirtschaftliche Substanz bedeutet eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Malta – also Büro, Personal, Verträge oder lokale Wertschöpfung. Ohne Substanz wird die steuerliche Anerkennung Ihrer Gesellschaft riskiert.
Neu ist vor allem eine Reform: Ab dem 1. Januar 2027 fasst Malta seine Wohnsitzprogramme in den Individual Tax Programme Rules 2026 zusammen. Bis dahin gilt: Das Global Residence Programme (Drittstaatsangehörige) und das Residence Programme (EU-, EWR- und Schweizer Bürger) besteuern Auslandseinkünfte, die nach Malta überwiesen werden, mit 15 %, bei einer Mindeststeuer von 15.000 EUR pro Jahr. Für ab 2027 beantragte Status steigt sie auf 35.000 EUR; wer seinen Status bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, behält die bisherigen Bedingungen bis Ende 2031. Einkünfte aus Malta selbst werden regulär besteuert. Nicht für Privatpersonen gedacht ist dagegen das 2025 eingeführte FITWI-Regime (Final Income Tax Without Imputation, Legal Notice 188/2025): Damit können Gesellschaften statt des Rückerstattungsverfahrens eine endgültige Körperschaftsteuer von 15 % wählen, gebunden für fünf Jahre.
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer maltesischen Private Limited Company beträgt EUR 1.164,69. Davon müssen mindestens 20 % bei Gründung eingezahlt werden, also EUR 232,94. Den restlichen Betrag können die Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt einzahlen.
Mandantenstimmen
Malta ist für viele Unternehmer ein interessanter Standort. Besonders häufig wird dabei mit einer effektiven Steuerbelastung von ca. 5 % geworben. Doch wie funktioniert dieses Modell tatsächlich? Kann man eine Firma in Malta gründen, ohne selbst auszuwandern? Und welche steuerlichen Risiken sollten Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen?
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Wenn Spanien zum Zuhause geworden ist, eröffnet die Anschlussplanung mehrere Wege. Welche Rechnung für einen Verbleib, einen weiteren Umzug oder die Entwicklung Ihres Unternehmens gebraucht wird.
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