
Family Office
- Single Family Office ohne MFSA-Lizenz gründbar
- Participation Exemption für steuerfreie Dividenden
- Nachfolgeplanung ohne Erbschaftsteuer
- EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht Rechtwahl des Heimatlandes

Für vermögende Privatpersonen
Diskretion, steuerliche Effizienz und professionelle Vermögensverwaltung – auf einer EU-Insel mit klarem regulatorischen Rahmen.
Unternehmer nach dem Exit, Familien mit generationenübergreifendem Vermögen – Sie stehen vor einer gemeinsamen Herausforderung: Die Strukturierung von Vermögen erfordert einen Standort, der Diskretion, regulatorische Klarheit und steuerliche Effizienz vereint. Malta bietet genau das: keine Erbschaftsteuer, Non-Dom-Status mit Remittance-Basis und ein MFSA-reguliertes Umfeld, das internationalen Standards entspricht.
Stand: Oktober 2026
Ihr Profil
Ob Family Office oder Post-Exit-Planung – jedes Vermögen hat eigene Anforderungen. Wir kennen beide.



Standortvergleich
Wo strukturieren vermögende Privatpersonen ihr Vermögen am effizientesten? Die wichtigsten Jurisdiktionen im Vergleich.
| Standort | Erbschaftsteuer | Kapitalgewinnsteuer | Non-Dom-Status | EU-Mitglied |
|---|---|---|---|---|
| Malta | 0 % | 0 % (Non-Dom) | Ja | Ja |
| Luxemburg | 0–48 % | Bis 42 % | Nein | Ja |
| Schweiz | 0–54,6 % (kantonal) | 0 % (privat) | Nein | Nein |
Standortvergleich
Analyse Ihrer Vermögensstruktur, steuerlichen Ausgangslage und Ziele. Erste Einschätzung, ob und wie Malta für Sie funktioniert.
Entwicklung der optimalen Struktur: Holdingarchitektur, Family-Office-Vehikel, Non-Dom-Antrag und steuerliche Rahmung.
Gründung der maltesischen Gesellschaften. Bei Post-Exit: Koordination des IDW-S1-Wertgutachtens zur Absicherung der Wegzugsbesteuerung.
Begleitung beim Umzug nach Malta: Aufenthaltstitel, steuerliche Registrierung, Non-Dom-Antrag und Behördenkoordination.
Fortlaufende Buchhaltung, Compliance, Steuererklärungen und koordiniertes Reporting – alles aus einer Hand.
Mandantenstimmen
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Eine pauschale Grenze gibt es nicht. In der Regel wird die Strukturierung ab einem Vermögen von ca. 2 bis 5 Mio. EUR wirtschaftlich sinnvoll – unter Berücksichtigung der Gründungskosten, laufenden Verwaltung und steuerlichen Vorteile. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation.
Ein Single Family Office, das ausschließlich das Vermögen einer Familie verwaltet, benötigt in der Regel keine MFSA-Lizenz. Sobald Dritte einbezogen werden (Multi Family Office), ist eine Regulierung erforderlich. Wir klären die Lizenzfrage im Erstgespräch.
Idealerweise vor dem Exit. Die Wegzugsbesteuerung greift zum Zeitpunkt der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes. Je früher der Wegzug und je niedriger der Unternehmenswert zu diesem Zeitpunkt, desto geringer die steuerliche Belastung.
Nein. Malta erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Es fällt lediglich eine Stempelsteuer auf die Übertragung maltesischer Vermögenswerte an, auch im Erbfall: 5 % auf Immobilien in Malta, 2 % auf Anteile an maltesischen Gesellschaften (5 % bei Immobiliengesellschaften). Das selbst bewohnte Familienheim geht im Erbfall ohne Stempelsteuer auf Ehepartner oder Nachkommen über; für Gesellschaften mit überwiegend ausländischem Geschäft sind Befreiungen möglich. Für die Nachfolgeplanung ist Malta daher besonders attraktiv.
Die Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Malta hat strenge GDPR-konforme Datenschutzgesetze. Gesellschaftsregister sind zwar öffentlich, aber der Umfang der offengelegten Informationen ist begrenzt. Wir beraten zu diskreten Strukturierungsoptionen.
Für den steuerlichen Non-Dom-Status müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt auf Malta haben. Ein substanzieller Aufenthalt ist erforderlich – aber Sie können weiterhin reisen und Zeit im Ausland verbringen, solange Malta Ihr steuerlicher Wohnsitz bleibt.
Vertrauliches Erstgespräch mit unseren Spezialisten für Post-Exit-Planung und Vermögensstrukturierung auf Malta.

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