Zum Inhalt springen

Für vermögende Privatpersonen

Private Wealth auf Malta: Vermögensstrukturierung für HNWI

Diskretion, steuerliche Effizienz und professionelle Vermögensverwaltung – auf einer EU-Insel mit klarem regulatorischen Rahmen.

Unternehmer nach dem Exit, Familien mit generationenübergreifendem Vermögen – Sie stehen vor einer gemeinsamen Herausforderung: Die Strukturierung von Vermögen erfordert einen Standort, der Diskretion, regulatorische Klarheit und steuerliche Effizienz vereint. Malta bietet genau das: keine Erbschaftsteuer, Non-Dom-Status mit Remittance-Basis und ein MFSA-reguliertes Umfeld, das internationalen Standards entspricht.

Erbschaft- und Schenkungsteuer
0 %
Maltesisches Steuerrecht
Participation Exemption auf qualifizierte Dividenden
100 %
Status für ausl. Kapitalgewinne steuerfrei
Non-Dom

Stand: Oktober 2026

Ihr Profil

Strukturierung, die zu Ihrer Situation passt

Ob Family Office oder Post-Exit-Planung – jedes Vermögen hat eigene Anforderungen. Wir kennen beide.

Family Office

Family Office

  • Single Family Office ohne MFSA-Lizenz gründbar
  • Participation Exemption für steuerfreie Dividenden
  • Nachfolgeplanung ohne Erbschaftsteuer
  • EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht Rechtwahl des Heimatlandes
Mehr erfahren
Nach dem Exit

Nach dem Exit

  • Holdingstruktur für Exit-Erlöse auf Malta
  • Non-Dom-Status: ausländische Kapitalgewinne steuerfrei
  • IDW-S1-Wertgutachten zur Absicherung der Wegzugsbesteuerung
  • Planung muss vor dem Exit beginnen
Mehr erfahren
Maltesische Kalksteinfassade, stille Eleganz

Standortvergleich

Malta vs. Luxemburg vs. Schweiz für HNWI

Wo strukturieren vermögende Privatpersonen ihr Vermögen am effizientesten? Die wichtigsten Jurisdiktionen im Vergleich.

Malta vs. Luxemburg vs. Schweiz für HNWI (Stand: Oktober 2026)
StandortErbschaftsteuerKapitalgewinnsteuerNon-Dom-StatusEU-Mitglied
Malta0 %0 % (Non-Dom)JaJa
Luxemburg0–48 %Bis 42 %NeinJa
Schweiz0–54,6 % (kantonal)0 % (privat)NeinNein

Stand: Oktober 2026

Keine Erbschaftsteuer
Malta erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Bei der Übertragung maltesischer Immobilien (5 %) und von Anteilen an maltesischen Gesellschaften (2 %) fällt aber Stempelsteuer an.
Non-Dom-Status
Ausländische Einkünfte werden nur bei Überweisung nach Malta besteuert. Kapitalgewinne aus dem Ausland sind steuerfrei.
MFSA-reguliert
Die Malta Financial Services Authority gewährleistet einen transparenten, EU-konformen Regulierungsrahmen.

Unser Prozess

  1. 01

    Vertrauliches Erstgespräch

    Analyse Ihrer Vermögensstruktur, steuerlichen Ausgangslage und Ziele. Erste Einschätzung, ob und wie Malta für Sie funktioniert.

  2. 02

    Strukturierung & Konzeption

    Entwicklung der optimalen Struktur: Holdingarchitektur, Family-Office-Vehikel, Non-Dom-Antrag und steuerliche Rahmung.

  3. 03

    Gründung & ggf. Wertgutachten

    Gründung der maltesischen Gesellschaften. Bei Post-Exit: Koordination des IDW-S1-Wertgutachtens zur Absicherung der Wegzugsbesteuerung.

  4. 04

    Relocation & Non-Dom-Status

    Begleitung beim Umzug nach Malta: Aufenthaltstitel, steuerliche Registrierung, Non-Dom-Antrag und Behördenkoordination.

  5. 05

    Laufende Betreuung & Reporting

    Fortlaufende Buchhaltung, Compliance, Steuererklärungen und koordiniertes Reporting – alles aus einer Hand.

Mandantenstimmen

Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.

„Die Kanzlei Dr. Werner & Partner erwies sich als hilfsbereit, effizient, schnell und geduldig. Ein exzellenter Partner, besonders für deutschsprachige Kunden, die etwas in Malta benötigen.“

DACH-Expertise
Carl Albrecht WaldsteinGoogle Review

„Top Kanzlei. Vorab ich bin sehr misstrauisch gegenüber allem Neuen. Es war sehr schwierig von Deutschland aus Informationen über Anwaltskanzleien auf Malta zu bekommen. Ich hatte im Internet nach Anwaltskanzleien auf Malta gesucht und Dr. Werner gefunden. Und jetzt gerade hatte ich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Jörg Werner. Nachdem ich jedoch persönlich da war, mein persönlicher Eindruck. Am Empfang, zwei junge deutsche Empfangsdamen, sehr freundlich. Sehr grosse moderne betonchick Büroräume, mit sehr viel Licht und moderner Kunst an den Wänden. Dr. Werner selbst macht einen knallharten, sehr professionellen und serösen Eindruck. Fachlich ist er auf jedenfall Top. Schade das über Ihn keine Erfahrungen berichtet werden. Er empfahl mir in meiner Sache, einen Modell, wo seine Kanzlei definitiv weniger verdient. Das sieht man heutzutage sehr selten. Summa summarum, habe ich einen sehr positiven Eindruck und kann die Kanzlei Dr. Werner jedem wärmstens empfehlen.“

Dr. Mehdi E. ZadehVertrauensaufbau

„Er hat mir nichts aufgedrängt, ganz im Gegenteil: Er hat geschaut, was wirklich für mich Sinn macht und alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Sehr dankbar!“

Adrian MaasEhrlichkeit

Häufig gestellte Fragen

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Malta-Struktur?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht. In der Regel wird die Strukturierung ab einem Vermögen von ca. 2 bis 5 Mio. EUR wirtschaftlich sinnvoll – unter Berücksichtigung der Gründungskosten, laufenden Verwaltung und steuerlichen Vorteile. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation.

Braucht ein Family Office auf Malta eine MFSA-Lizenz?

Ein Single Family Office, das ausschließlich das Vermögen einer Familie verwaltet, benötigt in der Regel keine MFSA-Lizenz. Sobald Dritte einbezogen werden (Multi Family Office), ist eine Regulierung erforderlich. Wir klären die Lizenzfrage im Erstgespräch.

Wann muss ich nach Malta umziehen – vor oder nach dem Exit?

Idealerweise vor dem Exit. Die Wegzugsbesteuerung greift zum Zeitpunkt der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes. Je früher der Wegzug und je niedriger der Unternehmenswert zu diesem Zeitpunkt, desto geringer die steuerliche Belastung.

Gibt es auf Malta eine Erbschaftsteuer?

Nein. Malta erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Es fällt lediglich eine Stempelsteuer auf die Übertragung maltesischer Vermögenswerte an, auch im Erbfall: 5 % auf Immobilien in Malta, 2 % auf Anteile an maltesischen Gesellschaften (5 % bei Immobiliengesellschaften). Das selbst bewohnte Familienheim geht im Erbfall ohne Stempelsteuer auf Ehepartner oder Nachkommen über; für Gesellschaften mit überwiegend ausländischem Geschäft sind Befreiungen möglich. Für die Nachfolgeplanung ist Malta daher besonders attraktiv.

Wie diskret ist der Prozess?

Die Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Malta hat strenge GDPR-konforme Datenschutzgesetze. Gesellschaftsregister sind zwar öffentlich, aber der Umfang der offengelegten Informationen ist begrenzt. Wir beraten zu diskreten Strukturierungsoptionen.

Muss ich dauerhaft auf Malta wohnen?

Für den steuerlichen Non-Dom-Status müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt auf Malta haben. Ein substanzieller Aufenthalt ist erforderlich – aber Sie können weiterhin reisen und Zeit im Ausland verbringen, solange Malta Ihr steuerlicher Wohnsitz bleibt.

Sprechen wir über Ihre Vermögensstruktur.

Vertrauliches Erstgespräch mit unseren Spezialisten für Post-Exit-Planung und Vermögensstrukturierung auf Malta.

Erstberatung vereinbaren
CSP Licensed Badge

Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).

Anrufen Erstberatung