Nach dem Unternehmensverkauf: Vermögen steueroptimiert auf Malta strukturieren
Der Exit ist geschafft – jetzt beginnt die entscheidende Phase: die steuerliche Strukturierung der Erlöse. Malta bietet Post-Exit-Unternehmern ein Umfeld, das Vermögensschutz, steuerliche Effizienz und Diskretion vereint. Voraussetzung: Die Planung beginnt rechtzeitig.
Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert
Auf einen Blick
Post-Exit-Unternehmer strukturieren ihre Verkäufserlöse über eine maltesische Holdinggesellschaft: keine Erbschaftsteuer, Non-Dom-Status mit Remittance-Basis und Participation Exemption für steuerfreie Dividenden. Entscheidend ist der Zeitpunkt – die Planung muss vor dem Exit beginnen, um die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) zu optimieren.
Warum Malta nach dem Unternehmensverkauf?
Malta bietet Post-Exit-Unternehmern eine einzigartige Kombination steuerlicher Vorteile: keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer, keinen Capital Gains Tax auf ausländische Veräußerungsgewinne für Personen mit Non-Dom-Status. In Verbindung mit dem Remittance-Basis-System – bei dem nur nach Malta transferierte Einkünfte besteuert werden – ergibt sich ein hochattraktives Umfeld für die Vermögensstrukturierung.
Das maltesische Steuererstattungssystem ermöglicht zudem eine effektive Körperschaftsteuer von ca. 5 % auf Gewinne aus operativen Gesellschaften oder Holdingstrukturen. Für Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung (Participation Exemption) greifen.
Malta ist MFSA-reguliert und unterliegt als EU-Mitgliedstaat den europäischen Standards für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Offshore-Jurisdiktionen: Die Struktur ist nachhaltig, anerkannt und gegenüber Finanzbehörden, Banken und Geschäftspartnern darstellbar.
Für Unternehmer, die nach dem Exit ein neues Kapitel beginnen möchten, bietet Malta zudem Lebensqualität, kurze Wege und eine aktive Business-Community – ohne die Anonymität und Distanz eines reinen Steuerstandorts.
Standortvergleich
Malta vs. Schweiz vs. Portugal für Post-Exit-Vermögen
Drei Standorte für Post-Exit-Vermögen im Vergleich - nach Erbschaftsteuer, Kapitalgewinnsteuer, Non-Dom-Status und EU-Mitgliedschaft.
Malta vs. Schweiz vs. Portugal für Post-Exit-Vermögen (Stand: Oktober 2026)
Standort
Erbschaftsteuer
Kapitalgewinnsteuer
Non-Dom-Status
EU-Mitglied
Malta
0 %
0 % (Non-Dom)
Ja
Ja
Schweiz
0–54,6 % (kantonal)
0 % (privat)
Nein
Nein
Portugal
0–10 %
28 %
NHR (reformiert)
Ja
Stand: Oktober 2026
Keine Erbschaftsteuer auf Malta
Malta erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer; lediglich eine Stempelsteuer auf die Übertragung bestimmter maltesischer Vermögenswerte fällt an. Die Schweiz besteuert kantonal mit 0 bis 54,6 %.
Ausländische Kapitalgewinne steuerfrei
Unter dem Non-Dom-Status bleiben ausländische Kapitalgewinne auf Malta steuerfrei, unabhängig davon, ob sie nach Malta transferiert werden. Portugal besteuert Kapitalgewinne mit 28 %.
Wegzugsbesteuerung vor dem Exit planen
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst den Wertzuwachs bis zum Wegzug. Ein IDW-S1-Wertgutachten begründet den Wert; die Steuer ist auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten zahlbar, unabhängig vom Zielstaat.
Die gängige Struktur nach einem Unternehmensverkauf besteht aus einer maltesischen Holdinggesellschaft, die den Exit-Erlös verwaltet. Je nach Vermögenszusammensetzung können weitere Gesellschaften hinzukommen – etwa eine Investment-Gesellschaft für Kapitalanlagen, eine Immobiliengesellschaft oder ein Family-Office-Vehikel für die langfristige Vermögensverwaltung.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die steuerliche Planung muss vor dem Exit beginnen. Die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) erfasst den Wertzuwachs von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zum Zeitpunkt des Wegzugs. Ein qualifiziertes Wertgutachten nach IDW S1 begründet den gemeinen Wert der Anteile nachvollziehbar gegenüber dem Finanzamt und kann Auseinandersetzungen vorbeugen; bindend ist es für die Finanzverwaltung nicht.
Für die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes nach Malta ist ein substanzieller Aufenthalt erforderlich. Non-Dom-Status, Aufenthaltstitel und steuerliche Registrierung müssen sorgfältig koordiniert werden. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Vorabanalyse bis zur laufenden Vermögensverwaltung.
Erbschaftsteuer Malta
0 %
Maltesisches Steuerrecht
Ausl. Kapitalgewinne (Non-Dom)
0 %
Non-Dom-Status, Malta
Participation Exemption
100 %
Maltesisches Beteiligungsprivileg
IDW-S1-Gutachten (Richtwert)
15–50k €
DW&P Erfahrungswert
“Die Wegzugsbesteuerung kann Millionenbeträge ausmachen. Wer den Zeitpunkt richtig plant und ein qualifiziertes IDW-S1-Gutachten vorlegt, kann unnötige Steuerbelastung vermeiden.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners
Wegzugsbesteuerung: Warum der Zeitpunkt entscheidend ist
Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst bei Ende der unbeschränkten Steuerpflicht den Wertzuwachs von Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Bei einem Firmenverkauf nach dem Wegzug kann dies bedeuten, dass Deutschland auf den Wertzuwachs bis zum Wegzugstag zugreift – auch wenn der tatsächliche Verkauf erst Jahre später stattfindet.
Die Planung muss daher vor dem Exit beginnen: Ein IDW-S1-Wertgutachten zum Wegzugszeitpunkt dokumentiert den Unternehmenswert gegenüber dem Finanzamt; bindend ist es für die Finanzverwaltung nicht. Ob spätere Wertzuwächse noch in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat ab. Die Steuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden (meist gegen Sicherheitsleistung), unabhängig vom Zielstaat, und entfällt bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) unter bestimmten Voraussetzungen.
Fehler in der zeitlichen Abfolge – etwa ein zu später Wegzug oder ein fehlender Substanznachweis – können zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen. Wir koordinieren den gesamten Prozess mit spezialisierten Steuerberatern in Deutschland und Malta.
Non-Dom-Status und Remittance-Basis
Der Non-Dom-Status (Non-Domiciled) steht Personen zu, die zwar auf Malta steuerlich ansässig sind, aber nicht auf Malta domiziliert (im Sinne des englischen Common Law). Für deutschsprachige Unternehmer, die nach Malta umziehen, ist dieser Status in der Regel gegeben.
Unter dem Non-Dom-Status werden ausländische Einkünfte nur besteuert, soweit sie nach Malta transferiert werden (Remittance-Basis). Ausländische Kapitalgewinne sind vollständig steuerfrei, unabhängig davon, ob sie nach Malta transferiert werden. Dieses System bietet erhebliche Gestaltungsspielräume für die Post-Exit-Vermögensverwaltung.
Vermögensverwaltung nach dem Exit
Die Verwaltung von Exit-Erlösen umfasst typischerweise mehrere Anlageklassen: liquide Kapitalanlagen, Immobilien, Private Equity und alternative Investments. Jede Anlageklasse hat steuerliche Besonderheiten, die bei der Strukturierung berücksichtigt werden müssen.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk spezialisierter Partner zusammen: Vermögensverwalter, Banken, Immobilienexperten und Rechtsanwälte. DW&P übernimmt die steuerliche und rechtliche Rahmung – die Anlageentscheidungen treffen Sie.
Mandantenstimmen
Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.
„Nach dem Verkauf meines SaaS-Unternehmens war die steuerliche Strukturierung zeitkritisch. DW&P hat das IDW-S1-Gutachten koordiniert und die Holdingstruktur auf Malta vor dem Closing aufgesetzt. Professionell und diskret.“
J. F.Tech-Unternehmer (Post-Exit)
Unser Prozess
01
Vertrauliche Vorabanalyse
Analyse Ihrer Beteiligungsstruktur, des geplanten Exit-Zeitrahmens und der steuerlichen Ausgangslage. Erste Strukturierungsoptionen.
02
Wertgutachten (IDW S1)
Koordination eines qualifizierten Wertgutachtens, das den Wert der Anteile für die Wegzugsbesteuerung nachvollziehbar begründet – in Zusammenarbeit mit deutschen Wirtschaftsprüfern.
03
Strukturierung & Gründung
Gründung der maltesischen Holdinggesellschaft und ggf. weiterer Vehikel. Steuerliche Registrierung und Compliance-Setup.
04
Relocation & Non-Dom-Status
Begleitung beim Umzug nach Malta: Aufenthaltstitel, steuerliche Registrierung, Non-Dom-Antrag und Behördenkoordination.
05
Laufende Vermögensverwaltung
Fortlaufende steuerliche Betreuung, Compliance, Jahresabschlüsse und Koordination mit Ihren Vermögensverwaltern und Beratern.
Ihre Situation verdient eine individuelle Analyse.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Wann muss ich nach Malta umziehen – vor oder nach dem Exit?
Idealerweise vor dem Exit. Die Wegzugsbesteuerung greift zum Zeitpunkt der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes. Je früher der Wegzug erfolgt und je niedriger der Unternehmenswert zu diesem Zeitpunkt ist, desto geringer die steuerliche Belastung. Die zeitliche Planung ist entscheidend.
Was kostet ein IDW-S1-Wertgutachten?
Die Kosten hängen von der Komplexität der Unternehmensstruktur ab. Rechnen Sie bei mittelständischen Unternehmen mit 15.000 bis 50.000 EUR. Die Investition steht in der Regel in keinem Verhältnis zur potenziellen Steuerersparnis.
Kann ich meine deutsche GmbH behalten?
Grundsätzlich ja. Die Frage ist, wie die Struktur nach dem Wegzug steuerlich aufgestellt ist. In vielen Fällen wird die GmbH vor dem Exit in eine Holdingstruktur überführt. Wir analysieren die optimale Vorgehensweise.
Gibt es auf Malta eine Erbschaftsteuer?
Nein. Malta erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Für die Nachfolgeplanung ist Malta daher besonders attraktiv. Es fällt lediglich eine Stempelsteuer auf die Übertragung bestimmter maltesischer Vermögenswerte an.
Wie diskret ist der Prozess?
Sehr diskret. Die Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Malta verfügt über strenge Datenschutzgesetze (GDPR). Gesellschaftsregister sind zwar öffentlich, aber der Umfang der offengelegten Informationen ist begrenzt.
Muss ich dauerhaft auf Malta wohnen?
Für den steuerlichen Non-Dom-Status müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt auf Malta haben. Ein substanzieller Aufenthalt ist erforderlich – aber Sie können weiterhin reisen, Geschäfte führen und Zeit im Ausland verbringen, solange Malta Ihr steuerlicher Wohnsitz bleibt.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihre Situation.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich oder per Video.
Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).