
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Wertgutachten
- Firmengründung

Gründung
Wer als Unternehmer Deutschland verlässt, muss den Wert seiner Anteile kennen - nicht ungefähr, sondern belastbar gegenüber dem Finanzamt. Wir erstellen keine Gutachten selbst, haben aber qualifizierte Bewertungsgutachter an der Hand und vermitteln den passenden Kontakt für Ihre Situation.
Seit 2013 · MFSA-reguliert · Gutachter-Netzwerk
Sobald ein Gesellschafter mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland verlagert, greift Paragraph 6 AStG. Das Finanzamt besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn - auch wenn kein Verkauf stattfindet. Die Höhe dieser Steuer hängt direkt vom Unternehmenswert ab. Wer hier keine saubere Bewertung vorlegt, überlässt die Berechnung dem Finanzamt.
Das Wertgutachten nach IDW S1 ist der anerkannte Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Es basiert auf dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren und wird von deutschen Finanzbehörden als Nachweis akzeptiert.
DW&P erstellt keine Wertgutachten selbst. Wir haben jedoch qualifizierte Bewertungsgutachter (Wirtschaftsprüfer mit IDW-S1-Erfahrung) in unserem Netzwerk und vermitteln den passenden Kontakt für Ihre Situation. So stellen wir sicher, dass das Gutachten zeitlich und inhaltlich zu Ihrem Wegzug nach Malta passt.
Kontakt zu qualifizierten Wirtschaftsprüfern mit IDW-S1-Erfahrung
Einschätzung, ob und wann ein Gutachten für Paragraph 6 AStG erforderlich ist
Abstimmung des Bewertungsstichtags mit Ihrem Wegzugszeitplan
Das Gutachten-Ergebnis fließt in Ihre Malta-Steuerplanung ein
Wir vermitteln den passenden Gutachter. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.
Im Rahmen Ihrer Steuerberatung klären wir, ob ein IDW-S1-Gutachten für Ihren Wegzug erforderlich ist.
Wir stellen den Kontakt zu einem qualifizierten Bewertungsgutachter her, der zu Ihrer Situation passt.
Der Gutachter erstellt das Wertgutachten. Sie arbeiten direkt mit dem Gutachter zusammen.
Das Ergebnis fließt in Ihre steuerliche Gesamtplanung für den Wegzug nach Malta ein.

Senior New Business Manager
Der IDW Standard S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) definiert die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland. Ein Gutachten nach diesem Standard ermittelt den Unternehmenswert auf Basis anerkannter Verfahren - typischerweise dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Es ist der De-facto-Standard, den deutsche Finanzbehörden bei steuerlichen Bewertungsanlässen erwarten.
Immer dann, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und Ihren Wohnsitz aus Deutschland verlagern. Paragraph 6 AStG fingiert in diesem Fall eine Veräußerung der Anteile - die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Wegzugs bestimmt die Höhe der Steuer. Ohne belastbares Gutachten schätzt das Finanzamt den Wert selbst - und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus.
Das hängt von der Komplexität ab. Bei einer einzelnen GmbH mit klarer Ertragslage rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Bei Holdingstrukturen, mehreren Beteiligungen oder erforderlichen Sonderbewertungen (z.B. Markenrechte, Patente) kann es länger dauern. Wir empfehlen, den Prozess mindestens 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Wegzug zu starten.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität. Ein Gutachten für eine einzelne GmbH mit überschaubarer Struktur beginnt typischerweise bei 8.000 bis 15.000 EUR. Komplexere Fälle - etwa Holdingstrukturen oder Unternehmen mit schwer bewertbaren immateriellen Vermögenswerten - können darüber liegen. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand ein und nennen Ihnen einen realistischen Rahmen.
Seit dem 01.01.2022 (ATAD-Umsetzungsgesetz) gibt es keine dauerhafte zinslose Stundung mehr. Nach Paragraph 6 Absatz 4 AStG kann die Wegzugssteuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung und unabhängig davon, ob der Wegzug innerhalb der EU/EWR oder in einen Drittstaat erfolgt. Die genauen Voraussetzungen und Auflagen besprechen wir im Rahmen Ihrer Wegzugssteuerplanung. Das Gutachten liefert die Bemessungsgrundlage dafür.
Nein. Die eigentliche Bewertung führt ein zertifizierter Wirtschaftsprüfer durch. Wir vermitteln den passenden Gutachter aus unserem Netzwerk und stellen sicher, dass das Ergebnis zeitlich zu Ihrem Wegzug passt.
Mandantenstimmen
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