
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Firmengründung
- Steuerstrukturierung

Standortvergleich
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 erheben die VAE Körperschaftsteuer: 0 % bis AED 375.000 Gewinn, 9 % auf den Teil darüber. Seit 2022 gibt es kein DBA mit Deutschland. Für DACH-Unternehmer hat sich die Ausgangslage verändert. Wir ordnen ein.
Unabhängige Analyse · Seit 2013 auf Malta
Stand: Oktober 2026
Dubai bietet keine persönliche Einkommensteuer und eine moderne Infrastruktur. Für Unternehmer mit Bezug zu Deutschland fehlt aber seit 2022 das Doppelbesteuerungsabkommen (Österreich und die Schweiz haben weiterhin eines mit den VAE), und allen fehlt der EU-Binnenmarktzugang. Malta kombiniert eine effektive Körperschaftsteuer von 5 % mit aktiven DBAs im gesamten DACH-Raum, voller EU-Mitgliedschaft und englischsprachigen Behördenprozessen. Welcher Standort passt, hängt vom Geschäftsmodell, den Zielmärkten und dem persönlichen Lebensmittelpunkt ab.
Direktvergleich
Dubai und Malta für DACH-Unternehmer in zehn Kriterien - von Steuersatz und DBA über Banking bis zur Akzeptanz beim Finanzamt.
| Direktvergleich | Dubai | Malta |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 0 % bis AED 375.000 Gewinn, 9 % auf den Gewinnanteil darüber. QFZP in Freezones: 0 % nur auf Qualifying Income aus bestimmten Tätigkeiten. | 35 % nominal. 5 % effektiv nach EU-konformem Refund-System (6/7-Rückerstattung). |
| Effektive Steuerbelastung | 0-9 % auf Gesellschaftsebene. 0 % persönliche Einkommensteuer. | 5 % auf Gesellschaftsebene. Privatpersonen im Residence Programme (TRP): 15 % auf nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte. |
| EU-Mitgliedschaft | Nein. Kein Zugang zum EU-Binnenmarkt, keine Dienstleistungsfreiheit. | Ja. Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit, EU-Rechtsrahmen. |
| DBA mit Deutschland | Kein DBA seit Ende 2021. Nur einseitige Anrechnung nach deutschem Recht, kein Abkommensschutz bei Ansässigkeit, Betriebsstätte und Quellensteuern. | Aktives DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. |
| Substanzanforderungen | QFZP-Kriterien in Freezones. Substanznachweis wird zunehmend strenger geprüft. | Klar definiert: Büro, Personal, Geschäftsführung vor Ort. |
| Banking für DACH | Erschwert. Strenge KYC/AML-Prüfungen, häufig verzögerte oder abgelehnte Kontoanträge. | Solide. EU-reguliert, MFSA-Aufsicht. Kontoeröffnung planbar. |
| Sprache / Behörden | Arabisch und Englisch. | Maltesisch und Englisch. Alle Behördenprozesse auf Englisch. |
| Lebenshaltungskosten | Hoch. Miete, Schulgeld und Gesundheitskosten liegen über europäischem Niveau. | Moderat. Niedriger als München, vergleichbar mit südeuropäischem Niveau. |
| Reisedistanz DACH | Ca. 6 Stunden Flugzeit. Gute Verbindungen, aber deutlich weiter als Malta. | 2-3 Stunden Flugzeit. Direktflüge aus Deutschland, Österreich, Schweiz. |
| Finanzamt-Akzeptanz | Kritisch. Ohne DBA fehlt der strukturelle Schutz vor Doppelbesteuerung. | Etabliert. DBA-Schutz, EU-Konformität, OECD-anerkanntes Refund-System. |
Dubai war jahrelang das Synonym für Steuerfreiheit. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, eine moderne Infrastruktur und eine wachsende Unternehmerszene. Für viele DACH-Unternehmer war das ein starkes Argument.
Natürliche Personen zahlen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach wie vor keine Einkommensteuer. Das ist ein realer Vorteil, der in keinem Standortvergleich fehlen sollte. Dazu kommt eine erstklassige Infrastruktur: moderne Büroflächen, schnelle Behördenprozesse und ein Geschäftsumfeld, das auf internationale Unternehmer ausgerichtet ist.
In Freezones lässt sich eine Gesellschaft innerhalb weniger Tage gründen. Dubai bietet als Drehkreuz zwischen Europa, Asien und Afrika exzellente Verkehrsanbindungen. Für Unternehmer, die primär in der Region Middle East und Asia operieren, kann das ein strategischer Vorteil sein.
Seit 2023 hat sich die Ausgangslage allerdings verändert. Die VAE erheben jetzt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf den Gewinnanteil über AED 375.000 (rund 95.000 EUR). Und für DACH-Unternehmer kommt ein zweiter Faktor hinzu, der selten ausführlich erklärt wird: das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Laut einer gemeinsamen Erklärung beider Regierungen vom September 2026 wird über ein neues Abkommen verhandelt; unterzeichnet oder in Kraft ist es nicht. Das ist der gravierendste Punkt für Unternehmer aus dem DACH-Raum. Ohne DBA kann Deutschland Einkünfte, die es dem Inland zurechnet, voll besteuern - unabhängig davon, ob Sie in Dubai leben. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus deutschen Beteiligungen, Veräußerungsgewinne bei Anteilen an deutschen Gesellschaften und Einkünfte, die über eine erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) erfasst werden.
Die Körperschaftsteuer gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023: 0 % bis AED 375.000 Gewinn, 9 % auf den Teil darüber. In Freezones bleiben bestimmte Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, aber die Anforderungen an sogenannte Qualifying Free Zone Persons (QFZP) sind strenger als viele erwarten. Begünstigt sind nur Einkünfte aus abschließend aufgezählten Tätigkeiten, Geschäfte mit Privatpersonen gehören grundsätzlich nicht dazu, und übrige Umsätze dürfen höchstens 5 % des Gesamtumsatzes oder AED 5 Mio. betragen. Wer eine Bedingung verfehlt, verliert den Status für fünf Steuerzeiträume. Die Zeiten pauschaler Steuerfreiheit sind vorbei. Seit 2025 setzen die VAE zudem den Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) um, mit einer Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Unternehmen.
Ein häufig unterschätzter Punkt ist das Bankensystem. Kontoeröffnungen in Dubai sind zunehmend an strenge KYC/AML-Prozesse gebunden. DACH-Unternehmer berichten regelmäßig von verzögerten oder abgelehnten Kontoanträgen - besonders bei Geschäftsmodellen, die nicht physisch in den VAE operieren. Das kann den Geschäftsstart um Monate verzögern.
Hinzu kommt die fehlende EU-Mitgliedschaft. Für Unternehmen, die innerhalb des europäischen Binnenmarktes agieren, bedeutet das: Zollhürden, keine EU-Dienstleistungsfreiheit und keine automatische regulatorische Anerkennung. Wer B2B-Dienstleistungen im EU-Raum erbringt, steht vor zusätzlichem administrativem Aufwand.
“Wir erleben regelmäßig Mandanten, die sich anfangs für Dubai interessiert haben. Im Gespräch zeigt sich dann, dass die fehlende DBA-Abdeckung und der fehlende EU-Zugang für ihr Geschäftsmodell strukturelle Risiken sind. Ein ehrlicher Vergleich spart mehr als ein schneller Entschluss.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, Dr. Werner & Partners
Dubai ist keine schlechte Wahl. Für bestimmte Profile kann der Standort die bessere Option sein. Unternehmer ohne Bezug zum DACH-Raum, die keine Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und keinen Rückbezug zur europäischen Regulierung brauchen, finden in Dubai einen effizienten Standort. E-Commerce-Unternehmer mit globalem Markt, die nicht auf den EU-Binnenmarkt angewiesen sind, profitieren von Dubais strategischer Lage zwischen Europa, Asien und Afrika. Ebenso Unternehmer, die dauerhaft und tatsächlich in Dubai leben und ihren Lebensmittelpunkt vollständig verlagern.
Malta ist die stabilere Wahl für Unternehmer, die weiterhin Geschäfte im DACH-Raum betreiben, Beteiligungen in Deutschland halten oder regelmäßig im EU-Raum tätig sind. Die aktiven Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schaffen Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedschaft ermöglicht den uneingeschränkten Zugang zum Binnenmarkt. Das Refund-System mit einer effektiven Körperschaftsteuer von 5 % ist seit Jahrzehnten etabliert, EU-konform und von der OECD anerkannt.
Handels-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen ohne eigenes geistiges Eigentum profitieren in Malta von einem klaren Steuervorteil ohne branchenspezifische Einschränkungen. Unternehmer im Gaming-, Fintech- oder Finanzdienstleistungssektor finden in Malta ein eingespieltes regulatorisches Ökosystem. Und wer Substanz tatsächlich vor Ort aufbauen und leben möchte, trifft auf eine etablierte DACH-Community mit deutschsprachiger Beratungsinfrastruktur.
Standortprofil
Steuersystem, Aufenthalt, Praxis-Check und Eckdaten - das vollständige Profil von Dubai als Unternehmensstandort.
Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beginnt die Standortfrage nicht beim Zielland, sondern beim Herkunftsland. Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) behandelt Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften beim Ende der deutschen Steuerpflicht so, als wären sie zum gemeinen Wert verkauft worden, gleich ob das Ziel Malta oder Dubai heißt. Seit 2022 gibt es dafür auch innerhalb der EU keine zinslose Dauerstundung mehr: Die Steuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung. Bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) entfällt sie unter bestimmten Voraussetzungen. Anders in Österreich: Dort wird die Wegzugsteuer bei einem Umzug in einen EU/EWR-Staat auf Antrag erst bei tatsächlicher Veräußerung festgesetzt, bei einem Umzug in die VAE dagegen sofort.
Das fehlende DBA mit den VAE verschärft die Situation. Ohne Abkommen kann das deutsche Finanzamt Einkünfte, die es Deutschland zurechnet, voll besteuern. In Dubai gezahlte Steuern lassen sich dann nur einseitig nach deutschem Recht anrechnen oder abziehen (§ 34c EStG); der Abkommensschutz bei Ansässigkeit, Betriebsstätte und Quellensteuern fehlt. Das betrifft insbesondere die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen kann, wenn der Unternehmer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält.
Bei der Wegzugsteuer selbst hat Malta seit 2022 keinen Stundungsvorteil mehr gegenüber Dubai. Der Vorteil liegt im aktiven DBA mit klaren Zuweisungsregeln und in der Rechtssicherheit innerhalb der EU. Und die OECD-Konformität des maltesischen Steuersystems erhöht die Akzeptanz beim deutschen Finanzamt.
Wir beraten regelmäßig Unternehmer, die bereits eine Struktur in Dubai aufgebaut haben und feststellen, dass sie den EU-Marktzugang, die DBA-Abdeckung oder die regulatorische Stabilität brauchen, die Dubai nicht bieten kann. Ein Standortwechsel von Dubai nach Malta ist möglich und kann steuerlich sinnvoll gestaltet werden.
Der Übergang erfordert eine sorgfältige Planung: Auflösung oder Beibehaltung der Dubai-Gesellschaft, Gründung der maltesischen Struktur, Steuerliche Begleitung des Wohnsitzwechsels und Abstimmung mit den Behörden im Herkunftsland. Bei richtiger Gestaltung lässt sich ein fließender Übergang realisieren, ohne dass Doppelbesteuerung oder Substanzprobleme entstehen.
In der kostenlosen Erstberatung können wir einschätzen, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Schritte dafür nötig wären.


Standort vs. Malta
Zypern KSt: 15 % vs. Malta effektiv: 5 %
Portugal KSt: 19 % vs. Malta effektiv: 5 %
Bulgarien KSt: 10 % vs. Malta effektiv: 5 %
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Diskretion, steuerliche Effizienz und professionelle Vermögensverwaltung – auf einer EU-Insel mit klarem regulatorischen Rahmen.
Steueroptimierte Strukturen, EU-Marktzugang und ein Lifestyle, der zu Ihrem Arbeitsmodell passt.
EU-konformer Rechtsrahmen, regulatorische Klarheit und eine effektive Steuer von ca. 5 % über eine Malta Ltd.
Sie führen ein Unternehmen im DACH-Raum und wollen steuerlich und operativ auf Malta Fuß fassen? DW&P begleitet Firmeninhaber von der Strukturberatung über die Ltd-Gründung bis zum laufenden Betrieb.
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielmärkte und Ihre steuerliche Ausgangslage im Herkunftsland. Am Ende steht eine klare Empfehlung.
Gemeinsam entwerfen wir die optimale Gesellschaftsstruktur: Holding, operative Gesellschaft, Refund-Setup. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: Gesellschaftsvertrag, Registrierung, Steueranmeldung, Bankkontoeröffnung. Zeitrahmen: 6-8 Wochen.
Organisation des Wohnsitzwechsels: Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldung, Sozialversicherung, Wohnungssuche. Alles aus einer Hand.
Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Refund-Anträge. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen und rechtlichen Fragen.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.

Senior New Business Manager

Tax Transformation Leader


Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Für natürliche Personen erhebt Dubai keine Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 0 % bis AED 375.000 Gewinn (ca. 95.000 EUR) und 9 % auf den Teil darüber. In Freezones können bestimmte Einkünfte unter strengen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Pauschal steuerfrei ist Dubai für Unternehmer seit 2023 nicht mehr.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten war befristet und lief Ende 2021 aus, Deutschland hat es nicht verlängert. Laut einer gemeinsamen Erklärung vom September 2026 wird über ein neues Abkommen verhandelt; unterzeichnet ist es nicht. Bis dahin können Einkünfte, die Deutschland dem Inland zurechnet, dort voll besteuert werden. In den VAE gezahlte Steuern lassen sich nur einseitig nach deutschem Recht anrechnen, der Abkommensschutz fehlt.
Die reinen Gründungskosten in einer Freezone liegen je nach Freezone bei 5.000 bis 15.000 EUR. Hinzu kommen laufende Kosten: Freezone-Lizenz (jährliche Erneuerung), Visa-Gebühren, Büromiete und gegebenenfalls ein lokaler Sponsor für Mainland-Gesellschaften. In Malta liegen die Gründungskosten inklusive Steuerstruktur in einem vergleichbaren Rahmen, wobei die laufenden Kosten durch die EU-Struktur transparenter kalkulierbar sind.
Technisch ja, aber mit Einschränkungen. Dubai liegt außerhalb der EU, was bedeutet: keine Dienstleistungsfreiheit, keine automatische regulatorische Anerkennung, potenzielle Zollhürden bei Warenverkehr. Für B2B-Dienstleistungen im EU-Raum kann das zusätzlichen administrativen Aufwand und höhere Compliance-Kosten verursachen. Eine maltesische Gesellschaft operiert innerhalb des EU-Binnenmarktes und unterliegt den EU-Regeln - das vereinfacht den Marktzugang erheblich.
Wir beraten nicht zu Dubai. Unsere Spezialisierung ist Malta. Aber wir kennen die Ausgangslage vieler Mandanten, die Dubai in Erwägung gezogen haben, und können im Erstgespräch einordnen, ob Malta für Ihre Situation die bessere Option ist. Die Erstberatung ist kostenlos und vertraulich.
Nächster Schritt
In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und zeigen, ob Malta oder ein anderer Standort die richtige Wahl ist. Ehrlich, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.

Roderick Galea
Managing Partner

Nathaniel Borg
Partner




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