
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Glücksspiellizenz
- Firmengründung

Spezialmandate
Malta ist eine der wenigen EU-Jurisdiktionen mit einem ausgereiften Regulierungsrahmen für Online-Glücksspiel – und international als solcher anerkannt. Die Malta Gaming Authority (MGA) vergibt Lizenzen an B2C-Betreiber und B2B-Zulieferer, stellt aber hohe Anforderungen an Kapital, Compliance und technische Infrastruktur. Wir begleiten Sie durch den gesamten Lizenzierungsprozess: von der Machbarkeitsanalyse bis zur erteilten Lizenz und darüber hinaus.
Der Weg zu einer MGA-Lizenz ist kein Standardverfahren. Die Behörde prüft Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Gesellschafter, Ihr Geschäftsmodell, Ihre technische Plattform und Ihre Compliance-Prozesse – und das gründlich. Wer das unterschätzt, verliert Monate und sechsstellige Beträge. Mit der richtigen Begleitung erhalten Sie dagegen eine Lizenz, die in über 30 Ländern als regulatorisches Gütesiegel gilt.
Malta unterscheidet zwischen zwei Lizenztypen. Die Gaming Service Licence (B2C) richtet sich an Betreiber, die Spiele direkt an Endkunden anbieten – ob Online-Casino, Sportwetten, Poker oder Bingo. Die MGA unterteilt B2C-Lizenzen zusätzlich in vier Spieltypen: Typ 1 (Glücksspiele gegen das Haus, etwa Slots und Roulette), Typ 2 (Festquotenwetten auf reale Ereignisse), Typ 3 (Peer-to-Peer-Spiele wie Poker und Wettbörsen) und Typ 4 (Geschicklichkeitsspiele und Fantasy Sports). Die Critical Gaming Supply Licence (B2B) ist für Unternehmen gedacht, die Software, Plattformen oder andere kritische Infrastruktur für lizenzierte Betreiber bereitstellen. Beide Lizenztypen werden für zehn Jahre erteilt, sofern der Lizenznehmer seine Pflichten erfüllt und die jährlichen Gebühren bezahlt.
Die Anforderungen sind anspruchsvoll, aber berechenbar: Mindestkapital zwischen 40.000 EUR (B2B und Typ 3/4) und 100.000 EUR (B2C Typ 1/2), kumulativ bis maximal 240.000 EUR bei mehreren Lizenztypen. Dazu kommen ein detaillierter Business Plan, die technische Zertifizierung Ihrer Plattform durch akkreditierte Labore, AML/KYC-Richtlinien, Responsible-Gaming-Maßnahmen und ein operativer Sitz in Malta mit qualifiziertem Personal. Der Lizenzantrag selbst kostet 5.000 EUR Bearbeitungsgebühr, die jährlichen Lizenzkosten liegen je nach Spieltyp zwischen 10.000 und 35.000 EUR.
B2C oder B2B: Bestimmung des passenden Lizenztyps für Ihr Geschäftsmodell
Errichtung der maltesischen Gesellschaft mit korrekter Struktur und Mindestkapital
Vollständige Erstellung und Einreichung des MGA-Lizenzantrags
Vorbereitung aller Stakeholder auf den Fit-and-Proper-Test der MGA
Koordination der Plattformprüfung durch akkreditierte Testlabore
Aufbau der Anti-Geldwäsche- und Responsible-Gaming-Prozesse
Laufende Korrespondenz mit der Malta Gaming Authority
Jährliches Compliance-Audit, Meldepflichten, regulatorische Updates
Erstberatung buchen – kostenfrei und unverbindlich.
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, bestimmen den passenden Lizenztyp und geben eine realistische Einschätzung zu Zeitplan, Kosten und Machbarkeit.
Gründung oder Anpassung der maltesischen Gesellschaft, Sicherstellung des Mindestkapitals, Einrichtung der Corporate Governance und des operativen Sitzes.
Erstellung aller Dokumente: Business Plan, Finanzprognosen, AML/KYC-Policies, Responsible-Gaming-Konzept, technische Plattformbeschreibung.
Zusammenstellung der persönlichen Dokumentation aller Gesellschafter und Direktoren, formale Einreichung des vollständigen Lizenzantrags bei der MGA.
Die MGA prüft den Antrag und stellt Rückfragen. Wir koordinieren alle Antworten, liefern ergänzende Unterlagen und halten den Zeitplan.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie Ihre MGA-Lizenz. Wir unterstützen beim Go-Live und richten die laufende Compliance-Betreuung ein.

Senior New Business Manager

Junior Partner & Head of Legal

Director & Head of Corporate
Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Wenn Sie Spiele direkt an Endkunden anbieten (Casino, Sportwetten, Poker), benötigen Sie eine Gaming Service Licence (B2C). Wenn Sie Software, Plattformen oder andere Infrastruktur für lizenzierte Betreiber bereitstellen, ist die Critical Gaming Supply Licence (B2B) der richtige Weg. In vielen Fällen ist die Abgrenzung nicht sofort eindeutig – genau dafür ist die Erstberatung da.
Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: 5.000 EUR einmalige Antragsgebühr an die MGA, jährliche Lizenzgebühren zwischen 10.000 und 35.000 EUR je nach Spieltyp, Mindestkapital zwischen 40.000 und 240.000 EUR, dazu technische Zertifizierung und Beratungskosten. Die Gesamtinvestition für ein typisches B2C-Lizenzprojekt liegt im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich. In der Erstberatung erhalten Sie eine realistische Kalkulation für Ihre spezifische Situation.
Rechnen Sie mit 4 bis 8 Monaten ab Einreichung des vollständigen Antrags bei der MGA. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab, wie schnell alle Unterlagen bereitstehen, wie zügig die Due-Diligence-Prüfung verläuft und ob die Behörde Rückfragen hat. Eine gründliche Vorbereitung – insbesondere bei der persönlichen Dokumentation der Stakeholder – verkürzt den Prozess erheblich.
Ja. Die MGA verlangt eine in Malta oder der EU/EEA eingetragene Gesellschaft mit physischem Büro und qualifiziertem Personal vor Ort. Außerdem müssen die Server in Malta oder einem anderen EWR-Staat stehen. Falls Sie noch keine maltesische Gesellschaft haben, übernehmen wir die Gründung als Teil des Gesamtprojekts.
Lizenzierte Unternehmen müssen jährliche Compliance-Audits bestehen, AML-Berichte einreichen, Spielerschutzmaßnahmen dokumentieren und nachweisen, regulatorische Änderungen zeitnah umsetzen und die Lizenzgebühr jährlich entrichten. Zusätzlich muss die Gesellschaft jederzeit eine positive Eigenkapitalposition aufweisen. Wir unterstützen Sie bei all diesen Pflichten fortlaufend.
Die MGA hat sich in den letzten Jahren gegenüber Kryptowährungen als Zahlungsmittel geöffnet. Der Einsatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bringt aber zusätzliche Compliance-Anforderungen mit sich – vor allem bei AML und Spielerschutz. Wir beraten Sie zu den aktuellen Vorgaben und prüfen, ob Ihr Krypto-Modell lizenzierbar ist.
Mandantenstimmen

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