
Horst Wickinghoff
Senior New Business Manager
- Firmengründung
- Steuerstrukturierung

Standortprofil
Dubai galt lange als Synonym für Steuerfreiheit. Seit der Einführung der Körperschaftsteuer 2023 und dem Auslaufen des DBA mit Deutschland hat sich die Ausgangslage verändert. Eine faktenbasierte Einordnung.
Faktenbasierte Einordnung · Seit 2013 auf Malta
Stand: Oktober 2026
Dubai bietet nach wie vor keine persönliche Einkommensteuer und eine erstklassige Infrastruktur. Für Unternehmen gilt für Geschäftsjahre ab Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf den Gewinnanteil über AED 375.000. In Freezones kann unter strengen Voraussetzungen ein 0 %-Satz gelten. Das DBA mit Deutschland ist seit Ende 2021 ausgelaufen, was für DACH-Unternehmer erhebliche steuerliche Konsequenzen hat. Die DBAs mit Österreich und der Schweiz bestehen weiterhin. Diese Seite ordnet die Fakten ein und zeigt, wo Malta als EU-Standort anders aufgestellt ist.
Eckdaten
Dubai hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten vom Ölstaat zum internationalen Wirtschaftszentrum entwickelt. Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten eine moderne Infrastruktur, schnelle Behördenprozesse und ein Geschäftsumfeld, das gezielt internationale Unternehmer anzieht. Die geographische Lage zwischen Europa, Asien und Afrika macht Dubai zu einem Drehkreuz für global aufgestellte Geschäftsmodelle.
Natürliche Personen zahlen in den VAE keine Einkommensteuer. Das ist ein realer Vorteil, der unabhängig von der Rechtsform gilt. Dazu kommen über 40 Freezones mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten, in denen sich Gesellschaften innerhalb weniger Tage gründen lassen. Die VAE investieren konsequent in digitale Infrastruktur und haben mit dem Golden Visa ein langfristiges Aufenthaltsmodell für Investoren und Unternehmer geschaffen.
Dubai ist allerdings kein rechtsfreier Raum. Seit 2023 gelten für Unternehmen neue Steuerregeln, und die Anforderungen an Substanz und Compliance steigen kontinuierlich. Wer Dubai als Unternehmensstandort in Betracht zieht, sollte die aktuellen Rahmenbedingungen kennen, nicht die von 2019.

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer (Corporate Tax): 0 % bis AED 375.000 Gewinn (rund 95.000 EUR), 9 % auf den Teil darüber. Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr gilt sie also erst ab 2024. Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens AED 3 Millionen können auf Antrag die Small Business Relief nutzen: Sie gelten dann als ohne steuerpflichtiges Einkommen. Die Regelung wurde 2026 verlängert und gilt für Steuerzeiträume, die bis zum 31. Dezember 2029 enden.
In Freezones können Qualifying Free Zone Persons (QFZP) unter bestimmten Voraussetzungen einen 0 %-Satz auf qualifizierendes Einkommen erhalten. Die Anforderungen sind allerdings streng: Begünstigt sind nur Einkünfte aus abschließend aufgezählten Tätigkeiten, Geschäfte mit Privatpersonen gehören grundsätzlich nicht dazu, und übrige Umsätze dürfen höchstens 5 % des Gesamtumsatzes oder AED 5 Mio. betragen. Dazu kommen Substanzanforderungen und geprüfte Abschlüsse. Wer eine Bedingung verfehlt, verliert den Status für fünf Steuerzeiträume. Nicht qualifizierendes Einkommen wird auch in der Freezone mit 9 % besteuert.
Seit Januar 2025 setzen die VAE den Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) im Rahmen von Pillar Two um. Große multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz ab 750 Millionen EUR unterliegen damit einer Mindestbesteuerung von 15 %. Für die meisten DACH-Unternehmer, die nach Dubai expandieren, ist diese Schwelle nicht relevant. Für größere Konzernstrukturen ändert sie die Kalkulation allerdings erheblich.
Natürliche Personen bleiben von der Körperschaftsteuer ausgenommen. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene der VAE. Für Unternehmer, die ausschließlich über eine natürliche Person operieren und keine Gesellschaftsstruktur nutzen, bleibt Dubai steuerlich attraktiv.

Die VAE bieten verschiedene Visa-Kategorien für Unternehmer und Investoren. Das Golden Visa ist ein 10-Jahres-Visum, das unter anderem Immobilieninvestoren (ab AED 2 Millionen), Unternehmern mit einer aktiven Gesellschaft in den VAE und Fachkräften mit spezialisierten Qualifikationen offensteht. Es bietet langfristige Aufenthaltssicherheit und erlaubt Familienmitgliedern den Aufenthalt.
Für Unternehmer, die eine Freezone-Gesellschaft gründen, ist ein Investor Visa Teil des Gründungspakets. Die Kosten variieren je nach Freezone und umfassen in der Regel die Lizenzgebühr, Visa-Processing und eine Emirates ID. Freelancer können über spezialisierte Freezones ein Freelancer Visa erhalten, das ebenfalls den dauerhaften Aufenthalt ermöglicht.
Die Gesamtkosten für Aufenthalt und Geschäftstätigkeit liegen über dem europäischen Durchschnitt. Mieten in Dubai haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Hinzu kommen Gesundheitsversicherung (Pflicht), Schulgebühren für internationale Schulen und Lebenshaltungskosten, die insbesondere in den bevorzugten Lagen (Downtown, Marina, JBR) auf Niveau von Zürich oder München liegen.
“Dubai hat reale Vorteile, aber die Rahmenbedingungen haben sich seit 2023 verändert. Wer als DACH-Unternehmer eine informierte Entscheidung treffen will, braucht eine ehrliche Einordnung der steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen - nicht Marketingversprechen.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, Dr. Werner & Partners


Bankensystem: Kontoeröffnungen in Dubai sind zunehmend an strenge KYC/AML-Prozesse gebunden. DACH-Unternehmer berichten regelmäßig von verzögerten oder abgelehnten Kontoanträgen, insbesondere bei Geschäftsmodellen ohne physische Präsenz in den VAE. Die Eröffnung eines Geschäftskontos kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Das ist ein Punkt, der in der Planung oft unterschätzt wird.
Substanzanforderungen: Die VAE verschärfen die Anforderungen an wirtschaftliche Substanz kontinuierlich. Für Freezone-Gesellschaften mit QFZP-Status ist der Nachweis realer Geschäftstätigkeit vor Ort Pflicht. Reine Briefkastengesellschaften ohne Personal und operative Tätigkeit in den VAE verlieren ihren Steuervorteil. Das entspricht einem internationalen Trend, den auch andere Jurisdiktionen verfolgen.
Kulturelle Rahmenbedingungen: Dubai ist eine kosmopolitische Stadt mit einer großen internationalen Community. Die Geschäftssprache ist Englisch, Behördenprozesse sind digitalisiert und effizient. Gleichzeitig gelten die Gesetze der VAE, die sich in einigen Bereichen erheblich von europäischem Recht unterscheiden. Familienrecht, Meinungsfreiheit und arbeitsrechtliche Regelungen folgen anderen Prinzipien als in DACH-Ländern.
Erreichbarkeit: Dubai ist rund 6 Flugstunden von den DACH-Ländern entfernt. Es gibt Direktflüge aus allen großen deutschen, österreichischen und Schweizer Städten. Für Unternehmer, die regelmäßig Termine in Europa wahrnehmen, bedeutet das mehr Reiseaufwand als bei einem europäischen Standort. Die Zeitverschiebung (UTC+4) ist moderat, erschwert aber Meetings am frühen Morgen oder späten Nachmittag europäischer Zeit.

Malta ist EU-Mitglied mit voller Binnenmarktzugehörigkeit. Für Unternehmer, die Geschäfte im europäischen Raum betreiben, bedeutet das: Dienstleistungsfreiheit, regulatorische Anerkennung und ein Rechtsrahmen, der dem deutschen Finanzamt vertraut ist. Malta hat aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das schafft Rechtssicherheit, die Dubai für deutsche Steuerpflichtige seit Ende 2021 nicht mehr bieten kann.
Die effektive Körperschaftsteuer in Malta liegt bei 5 % durch das EU-konforme Refund-System (6/7-Rückerstattung des 35 %-Nominalsatzes). Dieses System ist seit Jahrzehnten etabliert, von der EU-Kommission bestätigt und von der OECD anerkannt. Es ist kein Schlupfloch, sondern ein struktureller Bestandteil des maltesischen Steuersystems.
Eine Einkommensteuerfreiheit wie in Dubai gibt es auf Malta nicht. Zuzügler aus der EU, dem EWR und der Schweiz können aber das Residence Programme (TRP) nutzen: 15 % auf Auslandseinkünfte, die nach Malta überwiesen werden, bei einer Mindeststeuer von 15.000 EUR pro Jahr (für ab 2027 beantragte Status 35.000 EUR). In Malta erzielte Einkünfte, etwa ein Geschäftsführergehalt, werden dagegen regulär besteuert.
Beide Standorte haben ihre Berechtigung. Dubai eignet sich für Unternehmer ohne strukturellen Bezug zum DACH-Raum, die dauerhaft in den VAE leben und deren Geschäftsmodell nicht auf den EU-Markt angewiesen ist. Malta eignet sich für Unternehmer, die DBA-Schutz, EU-Zugang und eine langfristig belastbare Steuerstruktur brauchen.

Für Unternehmer aus Deutschland greift bei einem Wegzug nach Dubai die Wegzugsbesteuerung (Paragraph 6 AStG). Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften werden beim Ende der deutschen Steuerpflicht so behandelt, als wären sie zum gemeinen Wert verkauft worden. Seit 2022 gilt das unabhängig vom Zielstaat: Die Steuer kann auf Antrag in sieben zinslosen Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung, für Malta ebenso wie für Dubai. Bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) entfällt sie unter bestimmten Voraussetzungen. Bei werthaltigen Beteiligungen bleibt das eine erhebliche Liquiditätsbelastung.
Hinzu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Paragraph 2 AStG. Wenn ein Unternehmer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann das deutsche Finanzamt Einkünfte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug besteuern. Ohne DBA bleibt nur die einseitige Anrechnung nach deutschem Recht (Paragraph 34c EStG); der Abkommensschutz bei Ansässigkeit, Betriebsstätte und Quellensteuern fehlt. Mit dem DBA, wie es zwischen Deutschland und Malta besteht, gibt es klare Zuweisungsregeln.
Für Unternehmer aus Österreich und der Schweiz ist die Lage differenzierter. Beide Länder haben aktive DBAs mit den VAE. Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung: Bei einem Umzug in einen EU/EWR-Staat wird die Steuer auf Antrag erst bei tatsächlicher Veräußerung festgesetzt, bei einem Umzug in die VAE dagegen sofort. Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im klassischen Sinne, hat aber kantonale Besonderheiten, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Standortvergleich
Steuersätze, DBA-Abdeckung, EU-Zugang und Substanzanforderungen in der direkten Gegenüberstellung.
Zypern KSt: 15 % vs. Malta effektiv: 5 %
Portugal KSt: 19 % vs. Malta effektiv: 5 %
Bulgarien KSt: 10 % vs. Malta effektiv: 5 %
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Senior New Business Manager

Tax Transformation Leader


Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Für natürliche Personen erhebt Dubai weiterhin keine Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 0 % bis AED 375.000 Gewinn (ca. 95.000 EUR) und 9 % auf den Teil darüber. In Freezones können Qualifying Free Zone Persons unter strengen Voraussetzungen einen 0 %-Satz erhalten. Pauschal steuerfrei ist Dubai für Gesellschaften nicht mehr.
Ohne Doppelbesteuerungsabkommen kann Deutschland Einkünfte, die es dem Inland zurechnet, voll besteuern. Steuern in Dubai lassen sich nur einseitig nach deutschem Recht anrechnen oder abziehen, der Abkommensschutz fehlt. Laut einer gemeinsamen Erklärung vom September 2026 wird über ein neues DBA verhandelt; unterzeichnet ist es nicht. Das betrifft insbesondere deutsche Beteiligungen, Veräußerungsgewinne und die erweitert beschränkte Steuerpflicht (Paragraph 2 AStG). Für Unternehmer mit wirtschaftlichem Bezug zu Deutschland ist das ein strukturelles Risiko.
Nein, nicht im gleichen Ausmaß. Österreich und die Schweiz haben jeweils aktive DBAs mit den VAE. Das bietet Abkommensschutz gegen Doppelbesteuerung, den deutsche Steuerpflichtige seit Ende 2021 nicht mehr haben. Im Einzelfall sollten aber auch österreichische und Schweizer Unternehmer die Wegzugsbesteuerung und die Substanzanforderungen prüfen lassen.
Das Golden Visa selbst kostet in Behördengebühren rund AED 2.000-3.000 (ca. 500-750 EUR). Voraussetzung ist aber eine qualifizierende Investition: zum Beispiel eine Immobilie ab AED 2 Millionen (ca. 500.000 EUR) oder eine aktive Gesellschaft in den VAE. Die Gesamtkosten hängen also primär von der Art der Qualifizierung ab.
Wir beraten nicht zur Firmengründung in Dubai. Unsere Spezialisierung ist Malta. Wir können aber im kostenlosen Erstgespräch einordnen, ob Malta für Ihr Geschäftsmodell die bessere Alternative ist, insbesondere wenn DBA-Schutz, EU-Zugang oder eine langfristig belastbare Steuerstruktur Priorität haben.
Nächster Schritt
In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und zeigen, ob Malta die passendere Wahl für Ihre Situation ist. Ehrlich, faktenbasiert, ohne Verkaufsdruck.

Roderick Galea
Managing Partner

Nathaniel Borg
Partner




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