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Firmengründung

Firma in Malta gründen, in der Schweiz wohnen bleiben – und nur ca. 5 % Steuern zahlen?

Ist eine Gesellschaft in Malta auch ohne Auswanderung steuerlich sinnvoll? Wir erklären, wie das maltesische Steuersystem funktioniert, welche Rolle das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Malta spielt und was Schweizer Unternehmer mit einer bestehenden AG oder GmbH beachten müssen.

Die kurze Antwort

Ja, Schweizer Unternehmer können grundsätzlich eine Gesellschaft in Malta gründen, ohne selbst dorthin auszuwandern. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Gesellschaft steuerlich ausschließlich Malta zugeordnet wird oder eine effektive Belastung von ca. 5 % erreicht. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Geschäftsleitung, die Art der Einkünfte und die steuerliche Situation des Gesellschafters.

Malta als Unternehmensstandort, das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Malta und die steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels im Überblick

Malta ist für international tätige Unternehmer ein interessanter Standort. Besonders bekannt ist das Land für sein Körperschaftsteuersystem, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer effektiven maltesischen Steuerbelastung von ca. 5 % führen kann.

Doch was bedeutet das für Unternehmer aus der Schweiz?

Kann ein Schweizer Unternehmer eine Gesellschaft in Malta gründen und weiterhin in Zürich, Zug oder Genf wohnen? Was passiert mit einer bestehenden Schweizer AG oder GmbH, wenn der Gesellschafter nach Malta auswandert? Und welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Malta?

Die Antworten hängen von der konkreten Unternehmensstruktur, der persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und der tatsächlichen Geschäftstätigkeit ab.

In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Zusammenhänge und zeigen, wann Malta für Schweizer Unternehmer eine Prüfung wert sein kann.

Kalksteinfassade eines Bürogebäudes in Malta

Warum ist Malta für Unternehmer aus der Schweiz interessant?

Die Schweiz bietet bereits ein international wettbewerbsfähiges Unternehmensumfeld. Je nach Kanton können die Unternehmenssteuern vergleichsweise attraktiv sein. Gleichzeitig verfügt die Schweiz über eine etablierte Infrastruktur, Rechtssicherheit und einen hervorragenden Ruf als Wirtschaftsstandort.

Warum sollte ein Schweizer Unternehmer dennoch Malta in Betracht ziehen? Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Internationale Unternehmensaktivitäten: Ein Unternehmen möchte bestimmte Geschäftsbereiche innerhalb der EU aufbauen.
  • Persönliche Auswanderung: Ein Unternehmer plant, seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Malta zu verlagern.
  • Unternehmensstrukturierung: Eine bestehende internationale Gruppe prüft, welche Funktionen sinnvollerweise in Malta angesiedelt werden können.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen: Das maltesische Körperschaftsteuersystem kann bei geeigneten Strukturen interessant sein.
  • Englischsprachiger EU-Standort: Malta bietet ein englischsprachiges Geschäftsumfeld innerhalb der Europäischen Union.

Wichtig ist jedoch: Die Gründung einer Gesellschaft in Malta ist nicht automatisch günstiger oder sinnvoller als der Betrieb einer Schweizer Gesellschaft.

Insbesondere die schweizerische Kantons- und Gemeindebesteuerung, die persönliche Steuerbelastung und die Kosten einer zusätzlichen Auslandsstruktur müssen berücksichtigt werden.

„Eine seriöse Standortentscheidung beginnt deshalb immer mit einem Vergleich der gesamten steuerlichen und wirtschaftlichen Situation.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Effektiv ca. 5 % Steuern in Malta – wie funktioniert das wirklich?

Malta wird häufig mit einer effektiven Körperschaftsteuerbelastung von ca. 5 % beworben. Tatsächlich beträgt der reguläre maltesische Körperschaftsteuersatz grundsätzlich 35 %.

Die Besonderheit des traditionellen maltesischen Systems liegt in möglichen Steuererstattungen an Gesellschafter. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gesellschafter nach einer Gewinnausschüttung einen Teil der von der Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer zurückerhalten.

Bei bestimmten qualifizierenden Handelsgewinnen kann eine Erstattung von sechs Siebteln der entsprechenden Steuer möglich sein.

Das traditionelle maltesische Erstattungssystem - vereinfacht
  1. 35 %Körperschaftsteuer
  2. 6/7Mögliche Erstattung der gezahlten Steuer
  3. ca. 5 %Rechnerisch verbleibende maltesische Belastung

Bei qualifizierenden Gewinnen und erfüllten Voraussetzungen. Die persönliche Gesamtsteuerbelastung kann abweichen.

Quellen: MTCA: Corporate Tax und Income Tax Management Act, Cap. 372, Art. 48(4A). Abruf: 20. Oktober 2026.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Eine maltesische Gesellschaft erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 €.

Position Betrag
Steuerpflichtiger Gewinn 100.000 €
Maltesische Körperschaftsteuer von 35 % 35.000 €
Mögliche Steuererstattung von 6/7 30.000 €
Rechnerisch verbleibende maltesische Steuer 5.000 €
Rechnerische effektive Belastung 5 %

Wichtiger Hinweis

Die Berechnung ist vereinfacht und setzt die Voraussetzungen der Erstattung voraus. Sie bildet nicht die gesamte Steuerbelastung eines Schweizer Gesellschafters ab.

Dieses Beispiel zeigt den grundlegenden Mechanismus. Es setzt voraus, dass die Bedingungen für die entsprechende Erstattung erfüllt sind.

Nicht alle Einkünfte unterliegen denselben Erstattungsregeln. Auch die steuerlichen Konten der Gesellschaft, die Ausschüttung und die Situation des Gesellschafters können eine Rolle spielen.

Darüber hinaus existiert seit dem Veranlagungsjahr 2025 ein optionales maltesisches System mit einer finalen Besteuerung von 15 % für bestimmte qualifizierende Gesellschaften. Dieses ist vom traditionellen Erstattungssystem zu unterscheiden. MTCA: Übersicht zu Legal Notice 188/2025, Abruf: 20. Oktober 2026.

Bedeutet das, dass ein Schweizer Unternehmer insgesamt nur ca. 5 % Steuern bezahlt?

Nein. Die rechnerische maltesische Körperschaftsteuerbelastung darf nicht mit der gesamten steuerlichen Belastung eines Unternehmers gleichgesetzt werden.

Wenn ein Gesellschafter weiterhin in der Schweiz steuerlich ansässig ist, muss unter anderem untersucht werden, wie Ausschüttungen und andere Einkünfte in der Schweiz behandelt werden.

Zudem ist zu prüfen, ob die Gesellschaft in Malta tatsächlich aus Malta geleitet wird und ob steuerliche Anknüpfungspunkte in der Schweiz bestehen.

Die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung kann daher erheblich von der vereinfachten Berechnung abweichen.

Firma in Malta gründen und weiterhin in der Schweiz wohnen – geht das?

Grundsätzlich kann eine maltesische Gesellschaft auch von einer Person gegründet oder gehalten werden, die in der Schweiz lebt. Die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit einer Gründung ist jedoch von der steuerlichen Behandlung zu unterscheiden.

Registrierter Sitz ist nicht gleich tatsächliche Geschäftsleitung

Registrierter SitzMalta Limited, Eintrag im Register

Tatsächliche GeschäftsleitungWo Verträge, Personal, Finanzen und Strategie entschieden werden

Steuerlich zählt, wo das Unternehmen tatsächlich geführt wird

Angenommen, ein Unternehmer lebt in Zürich, gründet eine Malta Limited und führt weiterhin sämtliche Geschäfte von seinem Schweizer Büro aus. Er entscheidet dort über Verträge, Personal, Finanzen und die strategische Ausrichtung.

In einer solchen Situation reicht der maltesische Registereintrag nicht aus, um automatisch eine ausschließliche Besteuerung in Malta zu begründen.

Nach schweizerischem Steuerrecht kann insbesondere der Ort der tatsächlichen Verwaltung einer Gesellschaft relevant sein. Auch mögliche Betriebsstätten und die konkreten Geschäftsabläufe müssen berücksichtigt werden.

Was bedeutet wirtschaftliche Substanz?

Ob eine Gesellschaft tatsächlich aus Malta geführt wird, zeigt sich an ihrer wirtschaftlichen Substanz: Die tatsächliche Organisation muss zur rechtlichen Struktur passen. Abhängig vom Geschäftsmodell können dazu gehören:

  • Tatsächlich in Malta ausgeübte Geschäftsleitungsfunktionen
  • Nachvollziehbare lokale Entscheidungsprozesse
  • Geeignete Räumlichkeiten und organisatorische Infrastruktur
  • Personal oder Dienstleister, soweit für die Tätigkeit erforderlich
  • Dokumentierte geschäftliche Aktivitäten
  • Eine wirtschaftlich nachvollziehbare Funktion der maltesischen Gesellschaft

Eine reine Geschäftsadresse ist keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass eine Gesellschaft steuerlich ausschließlich in Malta geführt wird. Erfahren Sie mehr über den Substanzaufbau in Malta.

„Eine Gesellschaft in Malta ohne persönlichen Umzug ist rechtlich möglich. Ob sie steuerlich sinnvoll ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Malta?

Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Malta koordiniert Besteuerungsrechte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Zwischen der Schweiz und Malta besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das am 25. Februar 2011 abgeschlossen wurde und am 6. Juli 2012 in Kraft trat. Ein Änderungsprotokoll aus dem Jahr 2020 trat am 3. November 2021 in Kraft.

Quellen: ESTV: Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta und SIF: Inkrafttreten des Änderungsprotokolls, Mitteilung vom 7. Dezember 2021. Abruf: 20. Oktober 2026.

Das Abkommen dient dazu, Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten zu koordinieren und internationale Doppelbesteuerung nach den vereinbarten Regeln zu vermeiden.

Welche Fragen regelt das Abkommen?

Je nach Sachverhalt kann das Abkommen insbesondere für folgende Themen relevant sein:

Steuerliche Ansässigkeit

Wenn eine Person Verbindungen zu beiden Staaten hat, muss geprüft werden, welchem Staat sie nach dem Abkommen als ansässig zugeordnet wird. Dabei können unter anderem eine ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der Lebensinteressen und weitere Kriterien relevant sein.

Unternehmensgewinne und Betriebsstätten

Das Abkommen enthält Regeln darüber, unter welchen Voraussetzungen Unternehmensgewinne in einem anderen Staat besteuert werden dürfen. Dabei ist insbesondere relevant, ob eine Betriebsstätte vorliegt und welche Gewinne ihr zuzurechnen sind.

Dividenden

Bei Ausschüttungen zwischen der Schweiz und Malta können Quellensteuern, Abkommensentlastungen und die steuerliche Situation des Empfängers eine Rolle spielen. Die konkrete Behandlung hängt unter anderem von der Beteiligungshöhe, der Art des Empfängers und den Voraussetzungen für Abkommensvorteile ab.

Zinsen und Lizenzgebühren

Auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen dieser Art können besondere Abkommensregeln gelten.

Was das Doppelbesteuerungsabkommen nicht bedeutet

Ein Doppelbesteuerungsabkommen garantiert weder eine bestimmte effektive Steuerbelastung noch einen Anspruch auf die maltesische Besteuerung von ca. 5 %. Es ersetzt auch nicht die Prüfung des nationalen Steuerrechts beider Staaten.

Das Abkommen ist vielmehr ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbeurteilung. Gerade bei Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten in beiden Ländern sollte seine Anwendung sorgfältig geprüft werden.

Drei typische Situationen Schweizer Unternehmer

Beispiel 1

Der Unternehmer aus Zürich bleibt in der Schweiz

Ein Unternehmer betreibt eine digitale Beratungsfirma in Zürich und möchte zusätzlich eine Malta Limited gründen. Er bleibt in der Schweiz wohnhaft und führt seine gesamte Geschäftstätigkeit weiterhin von Zürich aus.

Einordnung: Da alle wesentlichen Entscheidungen weiterhin in Zürich getroffen werden, kann die Gesellschaft nach schweizerischem Steuerrecht als in der Schweiz verwaltet gelten. Die Gründung in Malta allein führt dann nicht zu einer steuerlichen Entlastung. Eine Schweizer Steuerpflicht der Gesellschaft und mögliche Betriebsstätten müssen geprüft werden.

Fazit: Ohne tatsächliche Veränderungen der Unternehmensorganisation kann eine Struktur in Malta steuerlich ungeeignet sein.

Beispiel 2

Die Unternehmerin aus Zug zieht tatsächlich nach Malta

Eine Unternehmerin besitzt eine Schweizer GmbH und möchte dauerhaft nach Malta auswandern. Sie plant, künftig von Malta aus zu arbeiten und ihre persönliche Lebensführung dorthin zu verlagern.

Einordnung: Vor dem Umzug müssen die steuerliche Ansässigkeit, die bestehende GmbH, mögliche Schweizer Steuerpflichten und die persönliche Besteuerung in Malta geprüft werden.

Fazit: Malta kann interessant sein, aber die bestehende Gesellschaft und der persönliche Wegzug müssen gemeinsam betrachtet werden.

Beispiel 3

Ein Schweizer Unternehmen baut einen operativen Standort in Malta auf

Eine Schweizer Unternehmensgruppe möchte einen neuen internationalen Geschäftsbereich in Malta etablieren. Dafür werden tatsächlich Unternehmensfunktionen, Verantwortlichkeiten und betriebliche Ressourcen in Malta aufgebaut.

Einordnung: Malta kann in diesem Fall als operativer Standort sinnvoll sein. Allerdings sind unter anderem Verrechnungspreise, die Zuordnung von Unternehmensgewinnen und die tatsächliche Wertschöpfung zu prüfen.

Fazit: Eine Struktur in Malta kann wirtschaftlich tragfähig sein, wenn sie auf realen geschäftlichen Funktionen beruht.

Ist eine Firma in Malta für Ihre Situation sinnvoll?

Sie wohnen in der Schweiz und überlegen, eine Gesellschaft in Malta zu gründen? Prüfen Sie die wichtigsten Faktoren Ihrer persönlichen Ausgangssituation.

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Als Schweizer Unternehmer nach Malta auswandern – was muss man beachten?

Eine andere Ausgangssituation entsteht, wenn ein Unternehmer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich von der Schweiz nach Malta verlagern möchte. In diesem Fall müssen die persönlichen und unternehmerischen Folgen des Wegzugs getrennt untersucht werden.

Wann endet die Steuerpflicht in der Schweiz?

Eine Abmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde ist ein wichtiger administrativer Schritt, entscheidet aber nicht allein über sämtliche steuerlichen Fragen.

Für die Beurteilung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse und die anwendbaren gesetzlichen Regeln an. Zu prüfen sind beispielsweise:

  • Wo befindet sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt?
  • Welche Wohnmöglichkeiten bestehen weiterhin in der Schweiz?
  • Wo lebt die Familie?
  • Wo wird die berufliche Tätigkeit ausgeübt?
  • Welche geschäftlichen und wirtschaftlichen Bindungen bleiben bestehen?

Auch nach einem Wegzug können bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz auslösen.

Gibt es in der Schweiz eine Wegzugsbesteuerung wie in Deutschland?

Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland

Die Schweiz kennt grundsätzlich keine mit der allgemeinen deutschen Wegzugsbesteuerung für wesentliche Kapitalgesellschaftsbeteiligungen identische Regelung. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Wegzug steuerneutral ist.

Insbesondere bei Geschäftsvermögen, stillen Reserven, der Verlagerung von Unternehmensfunktionen, Umstrukturierungen oder besonderen Beteiligungsverhältnissen können steuerliche Folgen entstehen. Auch die Besteuerung einer späteren Ausschüttung oder Veräußerung muss untersucht werden.

Deshalb sollte ein Unternehmer mit einer bestehenden Schweizer AG oder GmbH die steuerlichen Auswirkungen vor dem Umzug prüfen lassen.

Aufenthalt und Arbeiten in Malta: Was gilt für Schweizer Staatsangehörige?

Für Schweizer Staatsangehörige ist die praktische Auswanderung nach Malta durch die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU grundsätzlich erleichtert. Schweizer Staatsangehörige haben hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in EU-Staaten weitgehend entsprechende Rechte wie EU-Bürger.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche administrativen Schritte entfallen. Bei einem längerfristigen Aufenthalt müssen die jeweils geltenden Registrierungs- und Aufenthaltsformalitäten erfüllt werden.

Hinzu kommen organisatorische Fragen wie:

  • Abmeldung bei der bisherigen Schweizer Wohngemeinde
  • Anmeldung beziehungsweise Registrierung in Malta
  • Krankenversicherung und Sozialversicherung
  • Steuerliche Registrierung
  • Bankverbindungen und Wohnsituation
  • Gegebenenfalls Registrierung bei der zuständigen Schweizer Vertretung

Die Schweizer Behörden empfehlen eine frühzeitige Planung. Für Schweizer Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und nicht mehr bei einer Schweizer Gemeinde gemeldet sind, besteht zudem grundsätzlich die Pflicht zur Registrierung bei der zuständigen Schweizer Vertretung innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung.

Quelle: EDA: Auswandern, Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung. Abruf: 20. Oktober 2026.

Terrasse in Malta als möglicher neuer Lebensmittelpunkt

Checkliste vor dem Umzug

  • Wohnsitz: Wo befindet sich künftig der Lebensmittelpunkt?
  • Steuerpflicht: Welche steuerlichen Verpflichtungen bleiben in der Schweiz?
  • Bestehende Unternehmen: Welche Folgen hat der Umzug für eine Schweizer AG oder GmbH?
  • Sozialversicherung: Welche Regelungen gelten nach dem Umzug?
  • Registrierung: Welche Aufenthalts- und Meldeformalitäten sind erforderlich?

Schweizer AG oder GmbH behalten und nach Malta ziehen – funktioniert das?

Ein häufiger Fall ist der Schweizer Unternehmer, der nach Malta ziehen möchte, aber seine bestehende Schweizer Gesellschaft behalten will. Dabei sind mindestens drei Ebenen zu unterscheiden.

Die Gesellschaft selbst

Eine Schweizer AG oder GmbH bleibt durch den persönlichen Umzug ihres Gesellschafters nicht automatisch steuerlich in Malta ansässig. Entscheidend sind die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, einschließlich Sitz, tatsächlicher Verwaltung und möglicher Betriebsstätten.

Der Gesellschafter

Wenn der Gesellschafter künftig in Malta steuerlich ansässig ist, muss die persönliche Besteuerung von Dividenden, Vergütungen und anderen Einkünften neu beurteilt werden. Dabei kann das Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle spielen.

Die Geschäftsführung

Wenn der Unternehmer die Gesellschaft nach seinem Umzug tatsächlich von Malta aus leitet, können neue grenzüberschreitende Steuerfragen entstehen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die tatsächliche Verwaltung der Schweizer Gesellschaft verlagert wird oder zusätzliche steuerliche Anknüpfungspunkte in Malta entstehen.

„Die Schweizer Gesellschaft einfach zu behalten und von Malta aus weiterzuführen, sollte deshalb nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Was kostet eine Gesellschaft in Malta – und wann lohnt sie sich?

Die Gesamtkosten sind entscheidend.

Eine Gesellschaft in Malta verursacht nicht nur Gründungskosten, sondern auch laufende Verpflichtungen.

Einmalige Kosten

  • Strukturierungsberatung
  • Gesellschaftsgründung
  • Dokumentation und Registrierung
  • Organisatorische Einrichtung
  • Gegebenenfalls operativer Aufbau

Laufende Kosten

  • Buchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen
  • Corporate Services
  • Büro, Personal und Compliance
  • Gegebenenfalls Prüfungspflichten

„Besonders bei Unternehmern aus steuerlich attraktiven Schweizer Kantonen muss geprüft werden, ob eine Struktur in Malta nach Berücksichtigung sämtlicher Kosten tatsächlich wirtschaftliche Vorteile bietet.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Ob Malta wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt daher nicht allein von einem möglichen Steuervorteil ab. Gerade für Unternehmer aus steuergünstigen Schweizer Kantonen kann die Differenz zwischen der bestehenden und einer möglichen neuen Gesamtsteuerbelastung kleiner ausfallen, als zunächst erwartet.

Die richtige Entscheidung sollte deshalb auf einer Vergleichsrechnung beruhen, die sowohl Gesellschafts- als auch Gesellschaftersteuern und sämtliche laufenden Kosten berücksichtigt.

Für welche Schweizer Unternehmer kann Malta interessant sein?

Malta kann insbesondere dann eine Prüfung wert sein, wenn ein Unternehmer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagern möchte, ein international ausgerichtetes Geschäftsmodell betreibt oder reale Unternehmensfunktionen in Malta aufbauen will.

Weniger geeignet kann eine Struktur sein, wenn sämtliche geschäftlichen Aktivitäten weiterhin in der Schweiz stattfinden und Malta lediglich als formaler Gesellschaftssitz dienen soll. Auch geringe Gewinne, hohe zusätzliche Verwaltungskosten oder ungeklärte steuerliche Ansässigkeiten können gegen eine Gründung sprechen.

„Entscheidend ist nicht, ob Malta theoretisch niedrige Steuern ermöglichen kann, sondern ob eine konkrete Struktur rechtlich anerkannt, praktisch umsetzbar und wirtschaftlich vorteilhaft ist.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Fünf Fehler, die Schweizer Unternehmer vermeiden sollten

01 – Nur den maltesischen Körperschaftsteuersatz vergleichen

Die Gesamtbelastung muss einschließlich persönlicher Steuern, Ausschüttungen und möglicher Schweizer Steuerpflichten beurteilt werden.

02 – Die tatsächliche Geschäftsleitung in der Schweiz belassen

Der tatsächliche Ort der Verwaltung kann entscheidend für die steuerliche Behandlung sein.

03 – Die bestehende Schweizer AG oder GmbH nicht berücksichtigen

Ein persönlicher Umzug kann neue Fragen zur Geschäftsleitung, zu Dividenden und zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten aufwerfen.

04 – Das Doppelbesteuerungsabkommen falsch interpretieren

Ein Abkommen verhindert nicht automatisch jede Steuerpflicht und garantiert keine bestimmte Gesamtsteuerbelastung.

05 – Den Wohnsitzwechsel durchführen, bevor die Steuerfolgen geprüft wurden

Die wichtigsten Fragen sollten geklärt werden, bevor Wohnsitz und Geschäftsorganisation tatsächlich verändert werden.

Häufige Fragen zur Firmengründung in Malta aus der Schweiz

Kann ich als Schweizer eine Firma in Malta gründen?

Ja. Die Gründung einer maltesischen Gesellschaft ist grundsätzlich auch für Schweizer Staatsangehörige möglich. Die steuerliche Behandlung hängt jedoch von der tatsächlichen Unternehmensstruktur ab.

Kann ich in der Schweiz wohnen bleiben und in Malta ca. 5 % Steuern bezahlen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Insbesondere die tatsächliche Geschäftsleitung, mögliche Schweizer Steuerpflichten und die Besteuerung des Gesellschafters müssen geprüft werden.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Malta?

Ja. Das Abkommen wurde 2011 abgeschlossen und trat 2012 in Kraft. Es wurde durch ein Änderungsprotokoll aus dem Jahr 2020 angepasst, das am 3. November 2021 in Kraft trat.

Muss ich meine Schweizer GmbH auflösen, wenn ich nach Malta auswandere?

Nein, nicht automatisch. Allerdings müssen die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Weiterführung geprüft werden.

Gibt es in der Schweiz eine allgemeine Wegzugsbesteuerung wie in Deutschland?

Grundsätzlich nicht in derselben Form. Dennoch können im Einzelfall erhebliche steuerliche Folgen entstehen, insbesondere bei Geschäftsvermögen, Umstrukturierungen oder der Verlagerung von Unternehmensfunktionen.

Ist Malta immer steuerlich günstiger als die Schweiz?

Nein. Die Schweizer Steuerbelastung variiert je nach Kanton und persönlicher Situation. Ein seriöser Vergleich muss die gesamte Steuerbelastung und die zusätzlichen Kosten berücksichtigen.

Fazit: Malta kann interessant sein – aber nicht für jede Schweizer Unternehmensstruktur

Malta bietet für international tätige Unternehmer interessante Möglichkeiten. Das maltesische Körperschaftsteuersystem, die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und die internationale Geschäftsumgebung können wichtige Standortfaktoren sein.

Für Unternehmer aus der Schweiz sind jedoch insbesondere die tatsächliche Geschäftsleitung, die persönliche steuerliche Ansässigkeit, die Behandlung bestehender Schweizer Gesellschaften und das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend.

Eine Gesellschaft in Malta sollte deshalb nicht allein aufgrund einer attraktiven Steuerzahl gegründet werden.

„Die beste Struktur ist diejenige, die steuerlich nachvollziehbar, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig ist.“

Horst WickinghoffHorst WickinghoffSenior New Business Manager, Dr. Werner & Partners

Internationale Unternehmensstrukturen brauchen erfahrene Berater

Dr. Werner & Partners unterstützt Unternehmer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich bei der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften in Malta sowie bei der praktischen Umsetzung internationaler Unternehmensvorhaben.

Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen der Schweiz und Malta ist eine sorgfältige Betrachtung der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wichtig.

Unser Ziel ist nicht einfach die Gründung einer ausländischen Gesellschaft, sondern eine langfristig tragfähige Lösung, die zu Ihrer unternehmerischen Situation passt.

Team von Dr. Werner & Partners im Büro

Firma in Malta gründen und in der Schweiz wohnen bleiben?

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Rechtlicher Hinweis: Dieses Dokument ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Folgen hängen von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.

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