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Firmengründung

Die Spanien-Malta-Lösung: Leben in Spanien, Unternehmen in Malta

Mallorca, Marbella oder Madrid als Zuhause und eine operative Gesellschaft auf Malta: Die Spanien-Malta-Lösung verbindet mediterranen Alltag mit Steuerstrukturierung im EU-Rahmen.

Mallorca, Marbella, Costa del Sol und ein Unternehmen, das zu Ihrem neuen Leben passt. Die Spanien-Malta-Lösung verbindet einen mediterranen Lebensmittelpunkt mit den steuerlichen Möglichkeiten des spanischen Beckham-Regimes und des maltesischen Vollanrechnungssystems. Für ortsunabhängige Unternehmer ist das eine konkrete Perspektive: in Spanien leben, das Geschäft im EU-Rahmen organisieren und die Unternehmensgewinne steuerlich sinnvoll strukturieren.

Wir erklären, wie die Kombination funktioniert, wie das Leben in Spanien aussieht und welche Gestaltung zu Ihrer Tätigkeit und Ihrer Familie passt.

Schlüsselzahlen auf einen Blick

  • Maltesische Unternehmenssteuer: regulär 35 Prozent; bei berechtigtem Sechs-Siebtel-Refund rechnerisch 5 Prozent auf dieser Stufe.
  • Dauer Beckham-Regime: Jahr des Ansässigkeitswechsels plus fünf Folgejahre, insgesamt bis zu sechs Steuerjahre.
  • Vorherige Nichtansässigkeit in Spanien: fünf vorausgehende Steuerperioden.
  • Antragsfrist Beckham: grundsätzlich sechs Monate ab dem nachgewiesenen Tätigkeitsbeginn nach den vorgesehenen Sozialversicherungs- oder Ersatznachweisen.
  • Arbeitsvergütung unter Beckham: für die entsprechende allgemeine Bemessungsgrundlage 24 Prozent bis 600.000 Euro, 47 Prozent darüber.

Zusammen bilden diese Zahlen die Grundlage für Ihre Planung: die maltesische Unternehmensstufe, Ihre Vergütung in Spanien und das Einkommen, mit dem Sie Ihren neuen Alltag finanzieren.

Die aktuelle gesetzliche Grundlage des Refunds ist Art. 48 des Income Tax Management Act. Art. 48.

Die Idee in einem Satz

Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien und betreiben Ihr operatives Geschäft über eine Malta Limited. Wenn Ihr Zuzug und Ihre Tätigkeit die Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Beckham-Regime nutzen. Bei der maltesischen Gesellschaft kann nach einer Ausschüttung ein berechtigter Gesellschafter einen Steuerrefund erhalten. Der persönliche Zugang entsteht über Ihre qualifizierende Tätigkeit. Die Malta Limited trägt das operative Geschäft. So bekommen Wohnort, Arbeit und Unternehmen jeweils eine klare Funktion.

Warum diese Kombination innerhalb der EU interessant ist

Spanien und Malta sind beide EU-Mitglieder. Es gelten die Niederlassungsfreiheit und, im jeweiligen Anwendungsbereich, die Mutter-Tochter-Richtlinie. Das EuGH-Urteil Cadbury-Schweppes (C-196/04) spielt beim Schutz echter wirtschaftlicher Tätigkeit vor pauschalen Missbrauchsannahmen eine wichtige Rolle.

Sie bewegen sich in einem regulierten, transparenten Rahmen. Das ist ein Vorteil für eine grenzüberschreitende Unternehmensplanung. Die Vorteile dieses Rahmens nutzen Sie mit einer wirtschaftlich funktionierenden Struktur: echter Tätigkeit, klarer Geschäftsleitung und einer Einordnung der einschlägigen Hinzurechnungs- und Missbrauchsregeln.

So greifen Spanien und Malta steuerlich ineinander

Das Modell hat zwei Säulen, die ineinandergreifen.

Säule 1: Das Beckham-Regime in Spanien

Das spanische Beckham-Regime, offiziell das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF, ist ein besonderer Einkommensteuerstatus für qualifizierte Zuzügler. Es läuft im Jahr des steuerlichen Ansässigkeitswechsels und den fünf folgenden Steuerperioden. Durch das Startup-Gesetz Ley 28/2022 wurden die Zugangswege erweitert. Konkret bedeutet das:

  • Arbeitsvergütung: Sie gilt während des Regimes grundsätzlich als in Spanien erzielt, auch bei einem ausländischen Arbeitgeber. Für die entsprechende allgemeine Bemessungsgrundlage gelten 24 Prozent bis 600.000 Euro und 47 Prozent darüber.
  • Ausländische Kapitaleinkünfte: Tatsächlich ausländische Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne können außerhalb der spanischen Einkommensteuer liegen.
  • Vermögensteuer und Solidaritätssteuer: Unter dem Sonderstatus ist grundsätzlich das Spanienvermögen relevant. Die jeweilige Steuer braucht ihre eigene Berechnung.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Hier gilt eine andere Regel. Ein gewöhnlich in Spanien ansässiger Empfänger kann auch für einen Erwerb aus dem Ausland steuerpflichtig sein.
  • Modelo 720: Beckham-Begünstigte sind nach der besonderen Behandlung grundsätzlich nicht zur regulären Auslandsvermögensmeldung über dieses Modell verpflichtet. Andere Informationspflichten richten sich nach ihren jeweiligen Vorschriften.

Hier liegt ein wesentlicher steuerlicher Anreiz der Kombination: Echte ausländische Dividenden Ihrer Malta-Gesellschaft können während des gültigen Beckham-Regimes außerhalb der spanischen Einkommensteuer liegen. Ihre Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis wird daneben in Spanien erfasst, auch bei Zahlung durch einen ausländischen Arbeitgeber. Für einen Unternehmer mit eigenen Kundenprojekten wird damit eine klare Aufteilung möglich: Vergütung für die Tätigkeit und Ertrag aus der Beteiligung werden nach ihrem tatsächlichen Rechtsgrund behandelt.

Voraussetzungen für den Beckham-Status:

  • Vorherige Nichtansässigkeit: keine spanische Steueransässigkeit in den fünf vorausgehenden Steuerperioden.
  • Qualifizierender Anlass: ein gesetzlich erfasstes Arbeitsverhältnis, eine qualifizierende Bestellung zum Administrator, bestimmte unternehmerische oder hochqualifizierte Tätigkeiten. Für digitale Selbstständigkeit gelten die Bedingungen der jeweils einschlägigen Unternehmer- oder Fachkräfteroute; die Remote-Arbeitnehmerroute setzt ein erfasstes Arbeitsverhältnis voraus.
  • Unternehmerroute: Für EU-Bürger und Freizügigkeitsberechtigte ist bei diesem Zugang ein positiver ENISA-Bericht nötig, der vor dem Zuzug beantragt werden muss.
  • Antragsfrist: grundsätzlich sechs Monate ab dem dokumentierten Tätigkeitsbeginn gemäß den vorgesehenen Sozialversicherungs- oder Ersatznachweisen. Der passende Nachweis bestimmt den Beginn der Frist.
  • Familie: Bestimmte Angehörige können den Status nutzen, wenn sie ihre eigenen Zuzugs-, Einkommens-, Alters- und weiteren Bedingungen erfüllen.

Auch die Bedingung zum Bezug von Einkünften über eine persönliche Betriebsstätte gehört dazu. Artikel 93 enthält Ausnahmen für seine ausdrücklich geregelten Unternehmer- und Fachkräftewege. Selbstständige wählen den Zugang anhand dieser gesetzlichen Tätigkeitsmerkmale. Die persönliche Bedingung ist von einer Betriebsstätte der Malta Limited zu unterscheiden. Die AEAT erläutert die Verfahren; Einzelheiten zu ENISA und Frist stehen in Art. 113 und 116 der Verordnung.

Säule 2: Das maltesische Vollanrechnungssystem

Eine Malta Limited zahlt im regulären System nominal 35 Prozent Körperschaftsteuer. Das maltesische Vollanrechnungssystem rechnet die auf Gesellschaftsebene gezahlte Steuer beim Gesellschafter an. Nach einer Ausschüttung kann ein berechtigter Gesellschafter einen Refund erhalten. Bei der passenden Einkunftsart, den erforderlichen Steuerkonten und einem berechtigten Anspruch kann die Erstattung sechs Siebtel der gezahlten Steuer betragen. Die Rechnung:

  • Steuerpflichtiger Gewinn der Malta Limited: 100.000 Euro.
  • Körperschaftsteuer Malta, 35 Prozent: 35.000 Euro.
  • Unterstellter berechtigter Sechs-Siebtel-Refund: 30.000 Euro.
  • Verbleibende maltesische Belastung: 5.000 Euro, also 5 Prozent.

Für andere Einkunftskategorien gelten andere Erstattungsregeln. Bei Lizenzgeschäften kommt es auf die tatsächliche Einkunftskategorie an. Die gesetzliche Grundlage ist Art. 48 des Income Tax Management Act.

In der Praxis nutzen wir eine Zweistufenstruktur: Eine maltesische Holding hält die operative Limited. So können Refund und Dividende innerhalb von Malta gebündelt werden. Ob die anschließende Auszahlung steuerfrei bleibt, hängt von den beteiligten Gesellschaften, dem Empfänger und der Einkunftsqualifikation ab. Das Fiscal-Unit-Regime kann unter seinen Voraussetzungen eine konsolidierte Veranlagung ermöglichen. Dafür werden Beteiligungsstruktur, Voraussetzungen und Antrag auf die Gruppe abgestimmt.

Daneben gibt es unter Voraussetzungen eine optionale 15-Prozent-Finalsteuer ohne Imputation und ohne Refund, mit mindestens fünf Jahren Bindung. Als Alternative zum regulären System bietet sie eine andere Steuer- und Liquiditätsplanung.

Das Rechenbeispiel auf einen Blick

Eine Online-Agentur mit 300.000 Euro steuerpflichtigem Jahresgewinn auf der maltesischen Unternehmensstufe, nachdem eine etwaige Vergütung des Unternehmers und die Betriebsausgaben berücksichtigt sind:

  • Gewinn: 300.000 Euro.
  • Körperschaftsteuer Malta im regulären System, 35 Prozent: 105.000 Euro.
  • Unterstellter berechtigter Sechs-Siebtel-Refund: 90.000 Euro.
  • Maltesische Belastung nach Refund: 15.000 Euro.

In diesem berechtigten Refund-Beispiel beträgt die Belastung auf der maltesischen Unternehmensstufe nach Erstattung fünf Prozent. Für Ihr Leben in Spanien wird diese Rechnung um die persönlichen Geldflüsse ergänzt: Gehalt samt Steuer und Sozialversicherung, die Behandlung von Dividende und Refund beim Empfänger, laufende Strukturkosten und mögliche Wegzugslasten. Steuerzahlung, Ausschüttung und Erstattung erhalten dabei ihre tatsächlichen Zeitpunkte. So können Sie sehen, wann welche Mittel für das Unternehmen und privat verfügbar sind.

Ein Vergleich mit Ihrer GmbH ist dann hilfreich, wenn beide Seiten dieselben Annahmen verwenden. Lassen Sie sich deshalb Unternehmensgewinn und verfügbares privates Einkommen getrennt zeigen. So sehen Sie den wirtschaftlichen Unterschied anhand Ihrer Vergütung, Ihres Finanzbedarfs und der tatsächlichen Unternehmensorganisation.

Wie werden aus 300.000 € Gewinn 15.000 € Malta-Steuer?

Gewinnbasis
300.000 € GewinnSteuerpflichtiger Gewinn nach Unternehmervergütung und Betriebsausgaben.
Gezahlte Steuer
105.000 € Steuer300.000 € × 35 %: zunächst gezahlte Körperschaftsteuer.
Angenommener Refund
90.000 € Erstattung105.000 € × 6/7: unterstellter berechtigter Tax Refund.
Verbleibende Malta-Steuer
15.000 € Reststeuer105.000 € − 90.000 € = 5 % des ursprünglichen Gewinns.
Bedingtes Beispiel auf der maltesischen Unternehmensstufe. Persönliches Einkommen ergibt sich erst mit Gehalt, Sozialversicherung, Empfängerbesteuerung und Kosten. Zahlung und Erstattung fallen zeitlich auseinander.

Quellen: 1 · 2

Leben auf Mallorca, Marbella oder Costa del Sol

Die Aussicht auf Spanien lebt auch vom Alltag: ein mediterraner Wohnort, passende Schulen und die Verbindung nach Deutschland. Gerade für eine Familie wird daraus mehr als eine Entscheidung über Unternehmenssteuern.

Familien und Schule

Auf Mallorca besteht mit der Deutschen Schule Mallorca (Eurocampus) ein deutschsprachiges Schulangebot. Vergleichbare deutsche oder internationale Schulen finden sich in Madrid (Deutsche Schule Madrid), Barcelona, Valencia und an der Costa del Sol (Deutsche Schule Málaga). Für Familien mit schulpflichtigen Kindern lohnt sich der Blick auf Unterrichtssprache, Abschluss, Aufnahmebedingungen und freie Plätze, bevor der Wohnort feststeht.

Anbindung und Community

Direktverbindungen nach DACH sind für die Wohnortwahl hilfreich. Vergleichen Sie den aktuellen Flugplan mit Ihren tatsächlichen Geschäftsreisen. Für einen guten Start vor Ort lohnt es sich, die passenden deutschsprachigen Ansprechpartner für Gesundheit, Finanzen und Alltag kennenzulernen. Besichtigen Sie auch mögliche Arbeitsplätze und testen Sie die Internetverbindung Ihrer künftigen Wohnung. So bekommt die Vorstellung vom Leben in Spanien einen konkreten Rahmen.

Gesundheitsversorgung

Spanien hat ein öffentliches Gesundheitssystem. Bei einem dauerhaften Umzug brauchen Sie einen bestätigten Versicherungsanspruch im zuständigen System oder gegebenenfalls eine S1-Registrierung. Die EHIC betrifft notwendige Versorgung bei vorübergehenden Aufenthalten. Ergänzende private Policen können Sie nach Leistungsumfang, den Bedürfnissen Ihrer Familie und der gewünschten Servicesprache vergleichen. Klären Sie bei der gewünschten Praxis vorab Sprache, Erreichbarkeit und Versicherungsschutz.

So gestalten Sie die Kombination in Spanien und Malta

Eine Firma mit echter Substanz macht aus der Idee eine tragfähige Unternehmensorganisation. Dafür bekommen Tätigkeit, Entscheidungen und laufende Verwaltung einen klaren Platz. Das Ziel ist ein Geschäft, das auch an einem gewöhnlichen Arbeitstag nach dem Umzug so funktioniert wie geplant.

In Spanien

  • Tatsächliche Steueransässigkeit: Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder der Schwerpunkt wirtschaftlicher Aktivitäten und Interessen können Spanien steuerlich zum Wohnstaat machen. Hinzu kommt die gesetzliche Familienvermutung. Aufenthaltstage, wirtschaftliche Anknüpfung und Familienverhältnisse werden gemeinsam betrachtet.
  • Fünf vorausgehende Steuerperioden ohne spanische Steueransässigkeit.
  • Ein passender Beckham-Zugang: Arbeitsverhältnis, qualifizierende Organstellung oder einer der ausdrücklich geregelten Unternehmer- und Fachkräftewege.
  • Fristgerechte Option: Tätigkeitsbeginn und Sozialversicherungs- beziehungsweise Ersatznachweis bestimmen die grundsätzlich sechsmonatige Frist.

In Malta

  • Reale Geschäftstätigkeit: Büro, Mitarbeiter und technische Ausstattung müssen die Aufgaben des Unternehmens tragen. Die Geschäftsausstattung bildet die tatsächlich ausgeübten Funktionen ab.
  • Geschäftsführung mit echter Entscheidungsbefugnis: Ein maltesischer Director muss Informationen erhalten, Alternativen abwägen und Entscheidungen umsetzen können.
  • Nachvollziehbare Boardmeetings: Protokolle und Reisenachweise dokumentieren, wer vor Ort über welche Angelegenheiten entschieden hat. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Leitungsort.
  • Operative Substanz: Verträge, Rechnungen, IT-Infrastruktur und Bankbeziehungen müssen zur Tätigkeit passen.
  • Laufende Pflichten: Buchhaltung, Abschlüsse, die einschlägigen Auditpflichten, Company Secretary und steuerliche Meldungen gehören zur Unternehmensorganisation.

Geschäftsleitung und Tätigkeit richtig zuordnen

Place of Effective Management, Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung: Wenn Sie als Spanien-Bewohner alle wesentlichen Entscheidungen Ihrer Malta-Gesellschaft vom Wohnzimmer in Palma aus treffen, kann Spanien die Limited als spanisch ansässig einstufen. Für eine Leitung in Malta erhält der lokale Director echte Entscheidungskompetenz und die nötigen Informationen. Eine klare Verantwortungsverteilung macht sichtbar, welche Entscheidungen dort stattfinden und welche Aufgaben Sie in Spanien übernehmen. Art. 8 LIS.

Daneben kann die Arbeit in Spanien eine Betriebsstätte begründen, auch wenn die Gesellschaft nicht insgesamt spanisch ansässig wird. Homeoffice, dauerhafte Kundenarbeit und Vertragsbefugnisse verdienen deshalb eine eigene Betrachtung. Der Spanien-Malta-Abkommenstext gehört zusammen mit den innerstaatlichen Regeln zur Analyse.

Entidad Patrimonial, Vermögensverwaltungsgesellschaft: Bei der Administratorroute zum Beckham-Regime enthält das Gesetz für patrimoniale Gesellschaften eine zusätzliche Beschränkung über die Beteiligungs- und Verbundenheitsregeln. Für diesen Zugang werden deshalb tatsächliche Tätigkeit, Vermögenszusammensetzung und die relevante Beteiligungsverbindung zusammen eingeordnet. Ein operatives Unternehmen mit Kundenprojekten sieht anders aus als eine Gesellschaft, die vorwiegend Geld und Wertpapiere hält. Art. 93 LIRPF.

Die regionale Wahl in Spanien

Spanien ist in autonome Gemeinschaften gegliedert. Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und weitere regionale Regelungen unterscheiden sich. Für viele Unternehmer sind die Balearen, die Costa del Sol und Madrid die naheliegenden Optionen.

  • Balearen, Mallorca, Ibiza und Menorca: Inselalltag, Deutsche Schule auf Mallorca und Verbindungen nach DACH. Ob ein konkreter Vermögensteuerfreibetrag greift, hängt von Steuerjahr, Vermögenswerten und der anwendbaren Regelung ab.
  • Costa del Sol, Andalusien, darunter Marbella und Málaga: Festlandstandort mit internationaler Infrastruktur und Schulangeboten. Regionale Vermögensteuer und staatliche Solidaritätssteuer werden in der Standortrechnung gemeinsam, mit ihren jeweiligen Regeln, erfasst.
  • Madrid: Urbane Lage und Deutsche Schule Madrid. Schulweg, Arbeitsumfeld und Wohnbudget sind hier anders als auf Mallorca.
  • Costa Brava, Katalonien, und Costa Blanca, Valencia: Weitere mögliche Wohnorte, deren steuerliche Behandlung Sie anhand Ihres Vermögens statt eines pauschalen Regionenrankings vergleichen sollten.

Für Beckham-Begünstigte bestätigt die AEAT eine Option auf die gesamte Vermögensteuerregelung der Wohnregion. Damit lässt sich die staatliche Behandlung mit der gesamten einschlägigen Regionalregelung für Ihr Steuerjahr und Vermögen vergleichen. Und eine Schenkung aus Deutschland bleibt eine eigene Frage: Für gewöhnlich in Spanien ansässige Empfänger sieht Art. 6 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes grundsätzlich eine weltweite Erwerbsbesteuerung vor.

Der Wegzug aus Deutschland und Österreich

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Bei relevanten Kapitalgesellschaftsanteilen kann der Wegzug aus Deutschland eine Besteuerung stiller Reserven auslösen: Das Finanzamt behandelt den Vorgang unter den gesetzlichen Voraussetzungen wie einen Verkauf zum gemeinen Wert, obwohl Sie tatsächlich nichts verkauft haben. Maßgeblich sind die persönliche Steuerpflicht und die Beteiligungshistorie. § 6 AStG nennt grundsätzlich mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten zwölf Jahre; der Verweis auf § 17 EStG erfasst insbesondere eine Beteiligung von mindestens einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre.

Auf Antrag sind sieben gleiche unverzinsliche Jahresraten vorgesehen, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Mitteilungspflichten und spätere Ereignisse können die noch offene Steuer beeinflussen. § 6 AStG.

Praktische Konsequenz: Vor dem Umzug planen wir die Bewertung der Anteile, eventuelle Restrukturierungen und die Reihenfolge der Schritte. Wer die Wegzugsbesteuerung übersieht, kann eine Steuer auf einen Wert schulden, den er nie liquide realisiert hat. Eine gute Planung macht diesen Liquiditätsbedarf sichtbar. Für Österreich braucht es eine eigene Analyse; deutsche Beteiligungsschwellen und Zahlungsregeln lassen sich nicht übertragen.

Hinzurechnungsbesteuerung und verbleibende Bindungen

Für die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung werden die ausländische Besteuerung, Ihre Beteiligung, die Einkunftsart und die gesetzlichen Ausnahmen zusammen betrachtet. Auch nach einem Umzug können eine verfügbare deutsche Wohnung, Aufenthalte, eine deutsche Holding oder verbleibende Geschäftstätigkeiten weiter relevant sein. Die steuerliche Einordnung folgt dabei den tatsächlichen Verhältnissen von Wohnung, Aufenthalt und Geschäft.

Kernregel: Den Wegzug und die Malta-Struktur gemeinsam vorbereiten, damit die Reihenfolge zu den tatsächlichen Steuerfolgen passt. Wir koordinieren die Schritte mit den Beratern der betroffenen Länder.

Pillar Two: Was die globale Mindeststeuer für das Modell bedeutet

Die EU-Mindeststeuerrichtlinie betrifft in ihrem Anwendungsbereich große multinationale und inländische Unternehmensgruppen mit grundsätzlich mindestens 750 Millionen Euro konsolidiertem Konzernumsatz. Für ein eigenständiges inhabergeführtes Unternehmen deutlich unter dieser Schwelle ist die Größe der gesamten Gruppe entscheidend, nicht allein der Umsatz der Malta Limited. Richtlinie 2022/2523.

Für viele kleinere, eigenständige Unternehmen steht damit die Gestaltung im regulären maltesischen Steuersystem im Mittelpunkt. Die Planung richtet sich nach dem geltenden Recht und wird bei Änderungen angepasst. Die optionale maltesische 15-Prozent-Finalsteuer ist eine eigene Alternative und wird getrennt von Pillar Two beurteilt.

Für wen das Modell passt

Geeignete Profile

  • Ortsunabhängige Geschäftsmodelle: SaaS, Beratung, Online-Marketing, Affiliate, Trading-Education, IP-Lizenzierung, E-Commerce ohne lokale Lagerbindung.
  • Etablierte Profitabilität und genügend Liquidität für die tatsächliche Organisation, laufende Kosten und Steuerzahlungen.
  • Bereitschaft zur echten Verlagerung des Lebensmittelpunktes und zur Planung über die begrenzte Beckham-Phase hinaus.
  • Familien, die einen mediterranen Lebensabschnitt mit guter Schulinfrastruktur und Anbindung an Deutschland kombinieren wollen.

Weniger geeignet

  • Stark lokal verankerte Geschäftsmodelle (Handwerk, Praxen, regional gebundene Dienstleister).
  • Frühphasen-Startups ohne planbaren Cashflow. Setup-Kosten amortisieren sich erst ab signifikanter Marge.
  • Mandanten mit unverrückbaren Bindungen in DACH (laufende medizinische Behandlung, schulpflichtige Kinder ohne Bereitschaft zum Wechsel).

Was wir für Sie tun

DW&P Dr. Werner & Partners ist seit 2013 in Malta ansässig und begleitet DACH-Unternehmer bei Steuerstrukturierung, Gründung und laufender Betreuung. Wir stimmen die Malta-Struktur mit Ihren Beratern in den betroffenen Ländern ab. Sie haben einen Ansprechpartner.

  • Steuerliche Vorprüfung: Eignet sich Ihre Situation für die Spanien-Malta-Lösung, und welche Region in Spanien passt zu Ihrer Lebenslage?
  • Wegzugsplanung DACH: Bewertung der Anteile, Wegzugsbesteuerung, optimale Reihenfolge der Schritte, Zahlungsoptionen, Sicherheiten und Mitteilungspflichten.
  • Beckham-Antrag: Vorbereitung mit lokalem spanischen Tax Counsel, Abstimmung der maßgeblichen Frist, Dokumentation des qualifizierenden Anlasses.
  • Malta-Strukturierung: Operative Limited, Holding, Substanzaufbau, Director-Setup, Buchhaltung, Audit, Fiscal-Unit-Antrag.
  • Laufende Begleitung: Dividendenausschüttungen, Refund-Verfahren, Compliance, regelmäßige Substanz-Reviews und Anpassungen.

Fazit

Die Spanien-Malta-Lösung kann niedrige maltesische Unternehmensbesteuerung und ein Leben auf Mallorca, in Marbella oder Madrid miteinander verbinden. Für ortsunabhängige, profitabel arbeitende Unternehmer ist sie eine reale Option, wenn der Beckham-Zugang, die tatsächliche Unternehmensorganisation und die persönliche Einkunftsplanung zusammenpassen.

Der nächste Schritt ist ein Konzept für Ihre Situation: mit dem passenden Beckham-Zugang, einer Malta-Gesellschaft mit echter Substanz und einem abgestimmten Wegzug. Daraus entsteht eine konkrete Rechnung und ein Alltag, der zu Ihrer Familie passt. So wird aus dem Wunsch nach Spanien eine Entscheidung, die Sie wirtschaftlich und persönlich tragen können.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Beckham-Phase?

Das Steuerjahr des Ansässigkeitswechsels plus die folgenden fünf Steuerjahre, also bis zu sechs Steuerperioden. Mit dem Ende dieser gesetzlichen Laufzeit beginnt die Anschlussplanung nach den dann geltenden Regeln.

Was passiert nach Ablauf der sechs Jahre?

Sie haben mehrere Optionen, je nach Lebensplanung:

  • In Spanien bleiben: Dann gelten grundsätzlich die regulären Einkommensteuerregeln einschließlich ausländischer Einkünfte. Auch weltweites Vermögen und die mögliche Einkünftezurechnung nach Art. 91 LIRPF werden relevant.
  • Nach Malta weiterziehen: Das ist ein eigener Wohnsitzwechsel mit eigener Prüfung von spanischen Wegzugsfolgen und maltesischem Status.
  • Rückkehr nach DACH oder ein anderer Wohnort: Für den gewählten Wohnort wird eine neue Rechnung mit seinen Ansässigkeits- und Steuerregeln erstellt.

Eine Prüfung der Anschlusslösung im fünften Jahr der Beckham-Phase lässt Zeit für die Entscheidung.

Was sagt mein Steuerberater dazu?

Ihr bestehender Steuerberater kennt Ihr Unternehmen und die deutsche Ausgangslage. Diese Kenntnis ist für den Wegzug besonders hilfreich. Internationale Strukturen erfordern grenzüberschreitende Beratung mit Zulassungen und Erfahrung in den jeweiligen Jurisdiktionen. Wir arbeiten gern mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen und übergeben das vollständig dokumentierte Setup, sodass die laufende deutsche Compliance bei ihm bleiben kann.

Muss meine Familie mitziehen?

Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt und Ihre steuerliche Ansässigkeit müssen zum Umzug passen. Bleibt ein Partner zunächst beruflich in Deutschland gebunden, betrachten wir die Wohnung, Aufenthalte, Familienverhältnisse und die jeweiligen Ansässigkeitsregeln gemeinsam. Die Bewertung folgt dem tatsächlichen Familienalltag und den Wohnsitzverhältnissen. Für berechtigte Familienmitglieder gelten außerdem eigene Beckham-Voraussetzungen.

Behalte ich die Kontrolle über mein Unternehmen?

Sie können Eigentümer bleiben und Ihre Gesellschafterrechte wahrnehmen. Für die Unternehmensleitung werden die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse verteilt. Ist die Leitung in Malta vorgesehen, erhält sie die erforderliche Kompetenz und Verantwortung. Wesentliche Entscheidungen aus Spanien können spanische Steuerfolgen auslösen; deshalb wird auch Ihre strategische Rolle nach ihren tatsächlichen Funktionen eingeordnet.

Brauche ich eine spanische Sozialversicherung?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit und der einschlägigen grenzüberschreitenden Koordination ab. Die spanische Anmeldung kann den Tätigkeitsbeginn für die Beckham-Frist belegen; in anderen Konstellationen sind Nachweise über fortgeltende ausländische Sozialversicherung oder andere vorgeschriebene Dokumente maßgeblich. Steuerzugang und Versicherung werden deshalb gemeinsam vorbereitet.

Wie ist die Krankenversicherung geregelt?

Bei einem dauerhaften Umzug braucht es einen bestätigten Versicherungsanspruch, etwa im zuständigen lokalen System oder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, über die Registrierung eines S1. Die EHIC dient der notwendigen Versorgung bei vorübergehenden Aufenthalten. Ergänzende private Policen lassen sich nach Leistungsumfang, Familie und gewünschter Sprache auswählen.

Funktioniert die Lösung auch für Schweizer?

Auch ein Zuzug aus der Schweiz kann zu den Beckham-Zugangswegen passen. Für einen Umzug aus der Schweiz kommen die schweizerische Wegzugs- und Unternehmensseite sowie das Aufenthaltsrecht hinzu. Diese Punkte werden nach den für die Schweiz geltenden Regeln abgestimmt.

Kann ich meine bestehende GmbH einfach nach Malta verlegen?

Ein Sitzwechsel, die Verlagerung von Geschäftsleitung und die Übertragung von Funktionen oder Vermögenswerten sind unterschiedliche Vorgänge. Jeder kann eigene Steuerfolgen auslösen. Bestehende Pflichten werden bei der neuen Struktur mitberücksichtigt. Wir stimmen ab, welche Aktivitäten wo bleiben und wie ein tatsächlicher Übergang aussehen kann.

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Dieses Dokument ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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