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Kanzlei-News

Yacht auf Malta registrieren – Die Lizenzen im Überblick

Yachten kommen nie aus der Mode. Als Hobby, Statussymbol, Geschäftsmodell oder Entspannungsort – es gibt viele Gründe sich eine Motor- oder Segelyacht zu kaufen. Doch neben der Frage, welches Boot es sein soll, muss man sich zwangsläufig auch mit der Frage der Registrierung beschäftigen. In diesem Kontext hat sich Malta als attraktives Zielland für Yachtbesitzer […]

Yachten kommen nie aus der Mode. Als Hobby, Statussymbol, Geschäftsmodell oder Entspannungsort – es gibt viele Gründe sich eine Motor- oder Segelyacht zu kaufen. Doch neben der Frage, welches Boot es sein soll, muss man sich zwangsläufig auch mit der Frage der Registrierung beschäftigen. In diesem Kontext hat sich Malta als attraktives Zielland für Yachtbesitzer entwickelt, denn mit einer Registrierung auf Malta lassen sich bis 15% der Mehrwertsteuer einsparen.

Wie hoch die Ersparnis dabei genau ausfällt, wird dabei von zweierlei Faktoren abhängig gemacht. Einerseits, ob es sich um eine motorisierte oder um eine Segelyacht handelt. Andererseits von der Länge des Schiffes. Also grobe Faustregel lässt sich hier die Aussage treffen, dass je größer das Schiff umso höher die Steuerersparnis.

Unterscheidung der Lizenz-Kategorien

Das Verkehrsministerium auf Malta (Transport Malta) unterscheidet bei der Registrierung einer Yacht in zwei Kategorien. Die Art der Lizenzierung determiniert die langfristige Nutzung des Bootes, weshalb die Entscheidung von grundlegender Bedeutung ist.

Die Commercial-Yacht-Lizenz

Zum einen gibt es eine Commercial-Yacht-Lizenz. Sie bietet sich für Schiffsbesitzer an, die das Boot zur Vermietung anschaffen. In der Regel wird dazu eine Gesellschaft auf Malta gegründet, die sich um die Vermietung kümmert und die Liegenschaft der Yacht betreut. Bei einer eventuellen privaten Nutzung gibt es hier wichtige Bestimmungen. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie planen ihr Boot überwiegend der Vercharterung zur Verfügung zu stellen.

Die Pleasure-Yacht-Lizenz

Auf der anderen Seite existiert die Pleasure-Yacht Lizenz. Im Gegensatz zur Commercial Yacht wird hier eine vorwiegend private Nutzung vorgesehen und dementsprechend ergeben sich andere Ansprüche in Sachen Steuer.

Standortflexibilität und Beratung

In jedem Fall werden Sie, wenn Sie sich für eine Registrierung auf Malta entscheiden, nicht daran gehindert Ihre Yacht in einem deutschen, spanischen oder französischen Hafen (dauerhaft) liegen zu haben. Lediglich im Rahmen der Registrierung muss das Boot in den meisten Fällen physisch in Malta liegen. Gerne informiert Sie die Kanzlei Dr. Werner & Partner, sollten Sie weitere Fragen haben.

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