FITWI steht für Final Income Tax Without Imputation. Das Regime wurde durch Legal Notice 188 of 2025 eingeführt, die am 2. September 2025 veröffentlicht wurde. Wählen können es Gesellschaften, als Gesellschaft behandelte Personenvereinigungen und Trusts. Sie zahlen dann auf ihren steuerpflichtigen Gewinn eine endgültige Steuer von 15 Prozent. Bei Ausschüttung gibt es weder eine Anrechnung noch eine Erstattung an die Anteilseigner. FITWI tritt neben das Vollanrechnungssystem mit 35 Prozent Körperschaftsteuer und 6/7-Erstattung, ersetzt es aber nicht. Die Wahl bindet für fünf Jahre. Eine Mindeststeuer in fester Höhe sieht das Regime nicht vor.
Für natürliche Personen gibt es kein FITWI. Die oft damit verwechselte Kombination aus 15 Prozent und einer Mindeststeuer von 15.000 EUR pro Jahr gehört zu den Wohnsitzprogrammen für Zuzügler: dem Global Residence Programme (GRP) für Staatsangehörige von Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz und dem Residence Programme (TRP) für EU-, EWR- und Schweizer Bürger. Beide besteuern Auslandseinkünfte, die nach Malta überwiesen werden. Für ab 2027 beantragte Status steigt die Mindeststeuer auf 35.000 EUR.
Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026





