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Steuerplanung

Spanien und Malta: Vermögen und Familiennachfolge mitplanen

Ein Zuhause auf Mallorca und Familienvermögen in mehreren Ländern: So verbinden Sie die besondere Beckham-Vermögensteuerbehandlung mit der Planung von Erbschaften und Schenkungen.

Ein Zuhause auf Mallorca und Vermögen, das über Länder hinweg zur Familie gehört: Der Umzug nach Spanien lässt sich mit einer durchdachten Vermögens- und Nachfolgeplanung verbinden. Dazu gehören Ihre Immobilien und Unternehmensanteile ebenso wie ein Depot oder eine geplante Schenkung der Eltern.

Das Beckham-Regime bietet eine besondere Vermögensteuerbehandlung. Erbschaften und Schenkungen folgen daneben ihren eigenen Regeln. Wer diese Bereiche gemeinsam plant, kann Wohnort und Familienziele mit den jeweils passenden Möglichkeiten verbinden.

Die Vermögensteuerbehandlung unter Beckham nutzen

Für die spanische Vermögensteuer unterliegen Beckham-Begünstigte grundsätzlich der sogenannten obligación real: Relevant sind die Vermögenswerte und Rechte, die nach den gesetzlichen Regeln Spanien zugeordnet werden. Die AEAT erläutert diese Behandlung.

Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das anders. Ein gewöhnlich in Spanien ansässiger Empfänger unterliegt grundsätzlich der persönlichen Steuerpflicht für Erwerbe unabhängig davon, wo die erhaltenen Vermögenswerte liegen. Auch ein bei einer deutschen Bank geführtes Depot gehört deshalb bei einer Erbschaft oder Schenkung in die spanische Einordnung. Art. 6 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Für Ihre Planung entstehen damit zwei konkrete Aufgaben: das Spanienvermögen für die jährliche Vermögensteuer erfassen und familiäre Übertragungen anhand der Ansässigkeit des Empfängers gestalten. Laufende Dividendenerträge werden wiederum nach den Einkommensteuerregeln behandelt.

Dasselbe Vermögen, unterschiedliche Steuerfragen

Vermögensbestand

Vermögen haltenVermögensteuer unter Beckham: grundsätzlich die nach den Regeln Spanien zugeordneten Werte erfassen.

↓ Gezahlte Vermögensteuer anrechnen

Großes Vermögen haltenSolidaritätssteuer gesondert berechnen; tatsächlich gezahlte Vermögensteuer wird nach ihren Regeln angerechnet.

Geldfluss und Übertragung

Erträge erhaltenDividenden und andere laufende Erträge folgen den Einkommensteuerregeln.
Erben oder geschenkt bekommenBei gewöhnlicher Ansässigkeit des Empfängers in Spanien können auch ausländische Vermögenswerte erfasst sein, etwa ein deutsches Depot.
Der konkrete Bestand, das Steuerjahr und die jeweils anwendbaren regionalen Regeln geben der Vermögens- und Nachfolgeplanung ihre Grundlage.

Quellen: 1 · 2 · 3

Mallorca, Madrid oder Marbella: Welche Regeln gelten?

Für Beckham-Steuerpflichtige bestätigt die AEAT eine Option auf die gesamte Vermögensteuerregelung der autonomen Wohnregion. Das ist eine wichtige Möglichkeit im Vergleich der Wohnorte. Die Wahl bezieht sich auf das gesamte einschlägige regionale Regelwerk, dessen Vorteile und Voraussetzungen gemeinsam in den Vergleich eingehen.

Welche Wahl sinnvoll ist, hängt von Steuerjahr, Vermögenswerten, Bewertung und Verbindlichkeiten ab. Ihr tatsächlicher Vermögensbestand gibt dem Standortvergleich die passenden Zahlen. Beginnen Sie mit den tatsächlichen Positionen: spanische Wohnung, Gesellschaftsanteile, weitere Immobilien, Depots und dazugehörige Schulden.

Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen ist daneben gesondert zu berechnen. Sie ergänzt die Vermögensteuer und berücksichtigt die tatsächlich gezahlte Vermögensteuer über eine Anrechnung. Die Standortrechnung verbindet deshalb regionale Entlastung, staatliche Solidaritätssteuer und die vorgesehene Anrechnung. Art. 3 des Gesetzes 38/2022.

Spanische Immobilien und Gesellschaftsanteile richtig erfassen

Wer spanische Immobilien über eine ausländische Gesellschaft hält, sollte auch die Beteiligung in die Vermögensübersicht aufnehmen. Das Vermögensteuergesetz enthält eine besondere Zuordnung für nicht börsennotierte Anteile, wenn das Gesellschaftsvermögen unmittelbar oder mittelbar mindestens zur Hälfte aus spanischen Immobilien besteht. Art. 5 des Vermögensteuergesetzes.

Es kommt damit auf den Bestand hinter der Gesellschaft an. Die Vermögenszusammensetzung bestimmt hier den Spanienbezug. Mittelbare Beteiligungen gehören dazu, selbst wenn zwischen Ihnen und der Immobiliengesellschaft weitere Gesellschaften stehen.

Eine rein operative Limited ohne einen solchen Immobilienbestand bringt einen anderen Sachverhalt mit. Für die Vermögensplanung werden operative Unternehmensanteile und Beteiligungen mit entsprechendem spanischen Immobilienbestand daher getrennt eingeordnet.

Wenn die Familie Vermögen überträgt

Als Beispiel: Eine Unternehmerin lebt gewöhnlich in Spanien und erhält das Depot eines Elternteils in Deutschland. Für die spanische Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind unter anderem Ansässigkeiten, Verwandtschaft, Vermögenswerte und Zeitpunkt maßgeblich. Der Erwerb wird nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eigenständig erfasst.

Bei einer geplanten Schenkung lassen sich diese Informationen vor der Übertragung zusammenstellen. Bei Unternehmensanteilen kommen Beteiligungsstruktur und Bewertungen hinzu, bei Immobilien Lage und Eigentumsunterlagen. So können regionale Begünstigungen und ihre Formalitäten rechtzeitig berücksichtigt werden. Die Vorbereitung stimmt Zeitpunkt und Form der Übertragung auf die Voraussetzungen der einschlägigen Begünstigung ab.

Auch die zuständige Behörde und die anwendbaren regionalen Regeln sind unterschiedliche Fragen. Die AEAT erläutert grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen. Das ist besonders hilfreich, wenn Erblasser, Schenker oder Vermögenswerte im Ausland liegen.

Zwei Länder können denselben Erwerb erfassen

Neben Spanien kann auch das Herkunftsland an die Übertragung anknüpfen. Das spanische Recht kennt bei bestimmten persönlichen Steuerpflichten eine begrenzte Anrechnung vergleichbarer ausländischer Steuer. Umfang und Grenze dieser Entlastung ergeben sich aus den gesetzlichen Anrechnungsvoraussetzungen.

Für einen Vergleich müssen beide Berechnungen denselben Erwerb, dieselben Personen und denselben Zeitpunkt betrachten. Erst dann wird sichtbar, welche Entlastung greift und ob eine Belastung verbleibt. Für die Frage „Schenkung vor oder nach dem Umzug?“ werden beide Zeitpunkte mit den jeweils geltenden Ansässigkeiten und Steuerfolgen verglichen.

Nehmen Sie neben der Unternehmensplanung auch Privatvermögen und mögliche Nachfolgeereignisse in die Vorbereitung auf. Dann können Wohnort, familiäre Ziele und Steuerfolgen gemeinsam besprochen werden.

Sie möchten den Umzug mit Ihren Familien- und Vermögenszielen verbinden? Im kostenlosen Erstgespräch können Sie Ihre Vermögensübersicht und geplante Übertragungen in die Spanien-Malta-Planung einbringen.

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Dieses Dokument ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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