Eine Stiftung soll Vermögen langfristig ordnen und die Familie versorgen. Damit die Erträge zu diesem Ziel beitragen können, wird ihre steuerliche Behandlung passend zu Vermögen, Einkünften und Begünstigten geplant. Für eine gewöhnliche private Foundation in Malta gilt grundsätzlich die Behandlung wie für eine dort gewöhnlich ansässige und domizilierte Gesellschaft. Die Administratoren können unwiderruflich die Anwendung der Trustvorschriften wählen.
Die Foundations (Income Tax) Regulations regeln diese Ausgangspunkte. Für soziale oder nicht gewinnorientierte Stiftungen gelten gesonderte Regeln. Hier betrachten wir die gewöhnliche private Stiftung und die Frage, wie ihre Steuerbehandlung zu Ihrer Familienplanung passt.
Die Foundation bleibt eine Stiftung
Die Gesellschaftsbehandlung ordnet die Besteuerung. Zivilrechtlich bleibt die Foundation eine Stiftung, deren Eigentum, Administration und Familienrechte nach den Stiftungsregeln organisiert sind. Diese Verbindung ermöglicht, die langfristige Vermögensordnung und ihre Steuerfolgen gemeinsam zu gestalten.
Die Steuerregeln sehen die Zuordnung ausschüttbarer Gewinne und Pflichten der Administration vor. Leistungen aus entsprechend zugeordneten Gewinnen werden für die maltesischen Einkommensteuerregeln wie Dividenden behandelt. Deshalb ist wichtig, welche Erträge die Stiftung hat und welche davon an Begünstigte fließen sollen.
Hält die Stiftung eine Malta Limited, sind deren Unternehmensgewinne zunächst eine eigene Ebene. Der Zufluss bei der Stiftung und die spätere Familienleistung sind weitere Vorgänge. Bei einer Leistung an Begünstigte wird zusätzlich die Qualifikation im jeweiligen Wohnsitzstaat berücksichtigt. So zeigt die Planung, welcher Betrag auf welcher Ebene verbleibt und für die Familie vorgesehen werden kann.
Zwei Wahlrechte, zwei verschiedene Ausgangsfälle
Fall A: Eine private Foundation. Grundsätzlich gilt die Gesellschaftsbehandlung. Die Administratoren können unwiderruflich wählen, dass die Trustvorschriften angewendet werden.
Fall B: Ein bestimmter Trust. Für bestimmte Trusts können Trustees unter den Voraussetzungen von Art. 27D des Income Tax Act unwiderruflich die Gesellschaftsbesteuerung wählen. Dazu gehören Anforderungen an die Trustees und an die im Trustinstrument vorgesehenen Einkünfte.
Beide Wahlrechte sind unwiderrufliche Entscheidungen in getrennten Ausgangsfällen. Für die Planung werden sie deshalb jeweils anhand der betreffenden Foundation oder des betreffenden Trusts beurteilt. Die Regelungen finden sich in den Foundation-Regulations und Art. 27D des Income Tax Act.
Eine solche Entscheidung braucht einen Blick auf das, was die Stiftung oder der Trust künftig tun soll. Dazu gehören die erwarteten Vermögenswerte, Erträge und Familienleistungen über die geplante Nutzung hinweg. Wenn die Wahl zu diesen Aufgaben passt, erhält die langfristige Vermögensordnung auch steuerlich eine nachvollziehbare Grundlage.
Zwei getrennte Steuerwahlen, jeweils unwiderruflich
Fall A · private Foundation
↓ Unwiderrufliche Steuerwahl
Fall B · bestimmter Trust
↓ Unwiderrufliche Steuerwahl
Die Trustbehandlung auf Einkünfte und Begünstigte abstimmen
Hypothetisches Beispiel: Eine Foundation hat Begünstigte in verschiedenen Staaten. Die Familie erwägt die Trustwahl, um die Erträge innerhalb der vorgesehenen Vermögensordnung zu behandeln. Für die passende Einordnung werden Einkünfte und persönliche Steuerverhältnisse der Begünstigten zusammen betrachtet.
Im maltesischen Steuerrecht unterscheiden sich „resident“, „ordinarily resident“ und „domiciled“. Auch eine Zurechnung von Einkünften und eine Steuerbefreiung sind unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese Begriffe bestimmen die Anwendung der Trustregeln, während die Besteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat daneben eingeordnet wird.
Für die Familie ergibt sich daraus eine gemeinsame Planungsgrundlage: Welche Erträge bleiben in der Struktur und welche Mittel sollen den Begünstigten zufließen? Auch ein späterer Umzug kann darin berücksichtigt werden, indem die neue persönliche Steuerlage mit der bestehenden Gestaltung abgestimmt wird.
Wie die bekannte Rechnung von 35 auf 5 funktioniert
Der maltesische Gesellschaftssteuersatz beträgt grundsätzlich 35 Prozent. Nach einer Gewinnausschüttung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Erstattungsanspruch entstehen. Bei geeigneten Gewinnen kann eine Erstattung von sechs Siebteln relevant sein. Passive Zinsen oder Lizenzen sowie Doppelbesteuerungsentlastung können andere Regeln auslösen. Die MTCA erklärt das Gesellschaftsteuersystem; den Erstattungsanspruch regelt Art. 48 des Income Tax Management Act.
Hypothetischer Rechenfall für eine Malta-Gesellschaft: Wir nehmen 100 Euro steuerpflichtigen Gewinn und 35 Euro tatsächlich gezahlte Malta-Steuer an. Hinzu kommen eine qualifizierende Ausschüttung, das passende Steuerkonto, ein registrierter anspruchsberechtigter Empfänger und ein bestätigter Sechs-Siebtel-Anspruch. Dann beträgt die Erstattung 30 Euro: 35 × 6/7. Auf den angenommenen ursprünglichen Gewinn verbleiben rechnerisch fünf Euro Malta-Steuer.
Der hypothetische Fall beschreibt die Steuerstufe der Malta-Gesellschaft unter dem angenommenen Anspruch. Für eine Foundation werden zusätzlich ihre Erträge, Gesellschaftsbehandlung und Empfängerstellung eingeordnet. Die Familienplanung ergänzt mögliche Steuern der Stiftung und Begünstigten sowie laufende Kosten.
Auch Steuerzahlung und spätere Erstattung erhalten ihren Platz im Zeitplan. Dessen konkrete Dauer bestimmt den zwischenzeitlichen Liquiditätsbedarf. So wird der mögliche Refund zu einem nachvollziehbaren Baustein Ihrer Struktur: Sie sehen den Anspruch, den Geldweg und die Mittel, die auf den jeweiligen Ebenen verbleiben.
100 € Gesellschaftsgewinn: 35 € Steuer minus 30 € Refund
Was Ihre eigene Rechnung zeigen sollte
Für Ihre Entscheidung ist der tatsächliche Geldweg anschaulicher als eine einzelne Steuerquote: Die Limited verdient Geld, die Stiftung erhält gegebenenfalls eine Dividende und die Familie möglicherweise eine Leistung. Ein Refund gehört zu dem Empfänger und dem Gewinn, aus denen sein Anspruch entsteht.
Werden diese Vorgänge einzeln dargestellt, wird verständlich, wo eine Steuer anfällt, welche Entlastung in Betracht kommt und wann Geld verfügbar ist. So lassen sich Gesellschaftsbehandlung und eine mögliche Trustwahl auf der Grundlage desselben Vorhabens besprechen, ohne eine Stufe der Struktur aus der Rechnung auszublenden.
Wie soll das Geld durch Ihre Struktur fließen?
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Dieses Dokument ersetzt keine individuelle Steuerberatung.




