Sie möchten Beteiligungen bündeln oder die Nachfolge Ihrer Familie ordnen. Dabei begegnen Ihnen schnell drei Begriffe: Stiftung, Trust und Holding. Sie können ähnliche Ziele verfolgen, organisieren Eigentum und Rechte aber unterschiedlich. Die Frage ist daher, wie Ihre Familie später mit dem Vermögen umgehen soll.
Eine registrierte Malta-Stiftung ist ein eigener Rechtsträger. Beim Trust hält der Trustee das Vermögen nach den Trustregeln. „Holding“ beschreibt dagegen die Funktion, Beteiligungen zu halten; eine Holding kann beispielsweise eine Gesellschaft sein. Diese Eigentumsordnung bildet die Grundlage für die Befugnisse und die steuerliche Planung.
Wer hält das Vermögen, wer entscheidet?
| Frage | Malta-Stiftung | Trust | Holdinggesellschaft |
|---|---|---|---|
| Wer hält das Vermögen? | Die Stiftung als eigener Rechtsträger | Der Trustee nach den Trustregeln | Die Gesellschaft |
| Woher kommen die Rechte der Familie? | Aus den Stiftungsregeln | Aus den Trustregeln | Aus Beteiligung und Gesellschaftsregeln |
| Wer handelt? | Die zuständige Administration | Der Trustee unter Berücksichtigung wirksamer weiterer Rechte | Die zuständigen Gesellschaftsorgane |
| Welche Nachfolgefrage bleibt? | Zweck und künftige Begünstigung | Trustee-Aufgaben und Begünstigtenrechte | Nachfolge der Holdinganteile |
Hypothetisches Beispiel: Eine Familie möchte ihre Gesellschafterrechte weiterhin über privat gehaltene Anteile ausüben. Für sie kann eine Holding die Beteiligungen bündeln. Eine andere möchte das Eigentum langfristig an einen Zweck binden und die Familienleistungen nach festen Regeln organisieren. Hier können Stiftung oder Trust in Betracht kommen. Die gewünschte Rolle der Familie gibt die Richtung vor: Beteiligungen selbst steuern oder Eigentum und Versorgung langfristig an einen Zweck binden.
Die rechtlichen Ausgangspunkte erläutern der MBR-Stiftungsrahmen und der Trusts and Trustees Act. Die konkrete Urkunde bestimmt, wie die Rechte ausgestaltet sind.
Stiftung, Trust und Holding: Wer hält und wer handelt?
Stiftung
- Vermögen halten
- Stiftung
- Verwalten und entscheiden
- Administration
- Familienrechte
- Nach den Stiftungsregeln
- Nachfolge regeln
- Zweck und künftige Begünstigung
Trust
- Vermögen halten
- Trustee nach den Trustregeln
- Verwalten und entscheiden
- Trustee nach den Trustregeln
- Familienrechte
- Nach den Trustregeln
- Nachfolge regeln
- Verwaltungsaufgaben und Begünstigtenrechte
Holdinggesellschaft
- Vermögen halten
- Gesellschaft
- Verwalten und entscheiden
- Zuständige Gesellschaftsorgane
- Familienrechte
- Beteiligung und Gesellschaftsregeln
- Nachfolge regeln
- Übergang der Holdinganteile
Vermögen halten
- Stiftung
- Stiftung
- Trust
- Trustee nach den Trustregeln
- Holding
- Gesellschaft
Verwalten und entscheiden
- Stiftung
- Administration
- Trust
- Trustee nach den Trustregeln
- Holding
- Zuständige Gesellschaftsorgane
Familienrechte
- Stiftung
- Nach den Stiftungsregeln
- Trust
- Nach den Trustregeln
- Holding
- Beteiligung und Gesellschaftsregeln
Nachfolge regeln
- Stiftung
- Zweck und künftige Begünstigung
- Trust
- Verwaltungsaufgaben und Begünstigtenrechte
- Holding
- Übergang der Holdinganteile
Wie viel Einfluss möchten Sie behalten?
„Ich möchte die Kontrolle behalten“ kann vieles bedeuten. Vielleicht möchten Sie die Geschäftsführung auswählen, einen Unternehmensverkauf verhindern oder eine bestimmte Auszahlung verlangen können. Vielleicht möchten Sie lediglich Empfehlungen an die Verwaltung geben. Diese Wünsche lassen sich besser besprechen, wenn die einzelnen Befugnisse benannt werden.
Beim Trust erlaubt das maltesische Recht bestimmte Reserved Powers, also vorbehaltene Befugnisse. Diese werden sowohl nach maltesischem Zivilrecht als auch nach den steuerlichen Regeln des Wohnsitzstaats eingeordnet. Bei einem „Protector“ ergeben sich die Befugnisse aus Urkunde und Recht; die Rollenbezeichnung allein ist kein Eigentumsrecht. So kann die gewünschte Mitsprache konkret festgelegt werden.
Für eine Stiftung wird ebenso festgelegt, welche Rechte nach der Übertragung bleiben. Je stärker Sie Vermögen langfristig binden möchten, desto wichtiger ist die passende Verteilung von Entscheidungs- und Leistungsrechten. Diese Rechte gestalten die Rolle der Familie und den Umgang mit dem Vermögen.
Was die Familie später erhalten soll
Die Begünstigung ist mehr als eine Liste von Namen. Feste Leistungen, bedarfsabhängige Unterstützung und Entscheidungen im Ermessen der Verwaltung führen zu unterschiedlichen Alltagssituationen. Für die Familie sollte verständlich sein, was sie erwarten oder verlangen kann.
Hypothetische Situation: Ein Familienmitglied beginnt ein Studium, ein anderes arbeitet im Unternehmen. Soll die Struktur beiden denselben Betrag zahlen oder Ausbildung und Mitarbeit unterschiedlich berücksichtigen? Solche Regeln lassen sich vorausschauend besprechen. Die Mittel für feste Leistungen müssen außerdem zu den Erträgen und Investitionsplänen des Unternehmens passen.
Zieht später ein Begünstigter in einen anderen Staat, kann sich seine steuerliche Situation verändern, obwohl die Stiftung oder der Trustee am bisherigen Ort bleibt. Der Wohnsitz der Familie gehört deshalb zur Gestaltung.
Vertraulichkeit und behördliche Meldungen organisieren
Stiftungen und Trusts haben Pflichten gegenüber den zuständigen Stellen. Malta unterscheidet dabei eigene Regime für wirtschaftlich Berechtigte: Foundations unter S.L. 16.18 beim MBR und Trusts unter S.L. 331.10 im MFSA-/TUBOR-System. Die MFSA erläutert den Trustbereich.
Die Trustregeln wurden durch L.N. 252/2026 geändert. Sie können unter anderem Settlor, Trustee, Protector, Begünstigte beziehungsweise deren Klasse und weitere letztlich kontrollierende natürliche Personen erfassen. Für Foundations bleibt das eigene Stiftungsregime maßgeblich.
Vertraulichkeit gegenüber Außenstehenden und Offenlegung gegenüber Behörden werden getrennt organisiert. Die Meldungen nach dem jeweils einschlägigen Regime gehören zur laufenden Verwaltung der Struktur.
Wählen Sie nach dem gewünschten Ergebnis
Eine Holding bündelt Beteiligungen; ihre eigenen Anteile erhalten eine passende Nachfolgeregelung. Eine Stiftung oder ein Trust kann Eigentum und Familienleistungen langfristig nach einem Zweck ordnen. Entscheidungen, Unterlagen und die Begleitung der Leistungen werden dafür einer verantwortlichen Verwaltung zugewiesen.
Der hilfreiche Vergleich fragt also, wer Vermögen besitzen, wer entscheiden und wer Leistungen erhalten soll. Danach lassen sich die laufenden Aufgaben und die Steuerfolgen in den beteiligten Staaten gegenüberstellen. Bestehende Pflichtteils-, Gläubiger- und Anfechtungsrechte werden in diesen Vergleich einbezogen.
Bei einer Foundation mit steuerlicher Trustwahl bleibt die zivilrechtliche Stiftungsform bestehen. Wenn Eigentum, Rechte und Steuerregeln jeweils passend eingeordnet werden, lässt sich die Variante wählen, die Ihrem Nachfolgeziel dient.
Welches Nachfolgeziel möchten Sie erreichen?
Möchten Sie Ihre Beteiligungen weiter selbst steuern oder Eigentum und Familienleistungen langfristig ordnen? Besprechen wir Ihr Nachfolgeziel und die gewünschte Mitsprache. Damit lässt sich eine Stiftung, ein Trust oder eine Holding in Ihrem Malta-Vorhaben konkret vergleichen. Ihre Gestaltung mit DW&P besprechen.
Dieses Dokument ersetzt keine individuelle Steuerberatung.




